Urteile im Wiener Terror-Prozess bestätigt

Es bleibt bei vier Jahren Haft für Mohamed M. und 22 Monaten unbedingt für Mona S.. Nach siebenstündiger Beratung bestätigten die Geschworenen am Donnerstagabend im Wiener Terror-Prozess die Urteile vom ersten Rechtsgang, die der Oberste Gerichtshof (OGH) im vergangenen August aus formalen Gründen aufgehoben hatte. Verteidiger Lennart Binder meldete umgehend Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.

Wie schon beim ersten Mal, kamen die Geschworenen einstimmig zum Schluss, dass sich die Angeklagten in einer terroristischen Vereinigung betätigt und an einer kriminellen Organisation mitgewirkt hatten. Dem nicht rechtskräftigen Wahrspruch zufolge verfolgte Mohamed M. demnach Ziele der al-Kaida, indem er mit einem im Internet verbreiteten "Drohvideo" Deutschland und Österreich zum Abzug ihrer Truppen aus Afghanistan aufforderte, den Dschihad guthieß und zu Anschlägen während der Fußball-Europameisterschaft aufrief.

Auch Mona S. betätigte sich nach Ansicht der Geschworenen propagandistisch für den Terrorismus, indem sie Texte ins Englische übersetzte. Die 22-Jährige bezeichnete die neuerliche Verurteilung unmittelbar nach der Verhandlung als "Frechheit". Das Gericht "hat sich Sündenböcke gesucht, die Terroristen sein sollen", meinte sie.

Bei der Strafbemessung war bei beiden Angeklagten ihre bisherige Unbescholtenheit mildernd. Bei Mona S. berücksichtigten die Richter auch, dass sie im Tatzeitraum noch keine 21 war. Beiden wurde die U-Haft auf die verhängten Strafen angerechnet. Mona S., die vom 12. September 2007 bis zum 8. Oktober 2008 in U-Haft gesessen war, dürfte damit auf freiem Fuß bleiben: Als bisher nicht Vorbestrafte ist es unwahrscheinlich, dass sie mehr als die Strafhälfte tatsächlich absitzen muss.

Die Urteilsverkündung wurde von einem Großaufgebot an Sicherheitskräften überwacht. Zwölf Justizwachebeamte schirmten Mohamed M. im Gerichtssaal ab. Der 23-Jährige bewahrte - anders als im ersten Prozess - aber trotz des neuerlichen Schuldspruchs die Ruhe.

Mona S. blieb - wie schon während der gesamten Verhandlung - auch von der Urteilsverkündung ausgeschlossen, weil sie aus religiösen Gründen ihren Gesichtsschleier nicht abnehmen wollte. Sie erwartete den Wahrspruch der Geschworenen vor dem Verhandlungssaal.

(APA)

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