Regelungen im ungarischen Sozialgesetz sorgen für eine Klage vor dem Verfassungsgericht. Die Gemeinden können damit die Vergabe von Sozialhilfe an "demütigende Bedingungen" knüpfen
Die Möglichkeit einer "Unterwäsche-Visite" für Empfänger von Sozialhilfe sorgt in Ungarn für Protest. Regelungen im Sozialgesetz erlauben es den Gemeinden, die Vergabe von Sozialhilfe an "demütigende Bedingungen" wie die Kontrolle der "Gepflegtheit des Antragstellers oder die Sauberkeit dessen Unterwäsche" zu knüpfen. Das ungarische Karoly-Eötvös-Institut klagt dagegen jetzt vor dem Verfassungsgericht, wie die Onlineausgabe der Tageszeitung "Nepszabadsag" am Freitag berichtet.
Die Nichtregierungsorganisation argumentiert, dass durch die neuen Regelungen "das Recht auf die Unverletzlichkeit der Privatsphäre und des privaten Wohnraums schwer verletzt wird". Laut dem Institut wurde diese Regelung seit ihrer Verabschiedung 2010 vielerorts angewandt.
Als Beispiel wird die Gemeinde Varbalog an der österreichischen Grenze genannt, in der der Gemeinderat die Vergabe von Sozialhilfe in einer Verordnung an strenge Bedingungen knüpfte. Der Antragsteller muss etwa für jeden in seiner Immobilie lebenden Bürger jeweils sechs Quadratmeter Wohnraum garantieren. Pflicht sind weiter die regelmäßige Nutzung der für Wäschewaschen und Körperpflege dienenden Räumlichkeiten, regelmäßige Säuberung der Räume und gründliche Körperpflege der Bewohner sowie Verwendung sauberer Bekleidung. Die Gemeindeverwaltung habe laut der Verordnung auch das Recht zu kontrollieren, wie die Unterwäsche der Bewohner gelagert wird, kritisierte das Institut.
(APA)