Höhere Strafen für Rasen und Alkohol am Steuer

VERKEHRSSTRAFEN: SEHR UNTERSCHIEDLICHE REGELN  IN BUNDESLAENDERN
VERKEHRSSTRAFEN: SEHR UNTERSCHIEDLICHE REGELN IN BUNDESLAENDERN(c) APA (Herbert Pfarrhofer)
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Die Strafen für Schnellfahren auf Autobahnen werden bundesweit vereinheitlicht und teurer. Auch Alko-Lenker müssen künftig mehr zahlen. Das steht im Verkehrs-Sicherheits-Paket, das die Regierung am Dienstag absegnet.

Die Regierung wird am Dienstag den Rest des Verkehrssicherheitspaketes beschließen: Verkehrsministerin Doris Bures legt im Ministerrat höhere Strafen, einheitliche Pönalen für Schnellfahrer auf Autobahnen und die Grundlagen für Verkehrscoachings bei Alkohol am Steuer sowie eine Verteuerung der Wunschkennzeichen vorlegen. Das Gesamtpaket soll noch vor dem Sommer ins Parlament und mit Ausnahme weniger Details im September vollständig in Kraft sein.

Bures geht dabei auch auf eine langjährige Forderung der Automobil- und Verkehrsorganisationen ein, die stets eine bundesweite Vereinheitlichung der Verkehrsstrafen gedrängt hatten. Auf Autobahnen wird dies nun Realität: Organmandate kosten je nach Schwere der Überschreitung mindestens 20 bis 50 Euro (bei Überschreitungen bis 10 km/h bzw. bei 20 bis 30 km/h zu viel). Anonymverfügungen kosten zumindest 30 Euro (bis zu 10 km/h Überschreitung) bis 60 Euro (20 bis 30 km/h Überschreitung).

Abseits von Autobahnen gilt: Wer mit 30 km/h zu viel erwischt wird, hat künftig mit mindestens 70 Euro und maximal 726 Euro Strafe zu rechnen. Bisher gab es keine Untergrenze für dieses Delikt. Wer noch schneller unterwegs ist (40 km/h zuviel im Ortsgebiet oder 50 km/h zuviel außerorts), muss zumindest 150 Euro berappen und seinen Schein für zwei Wochen abgeben.

Über 0,8 Promille: Mindestens 800 Euro

Schärfer werden auch die Strafen für Alko-Lenker: Von 0,5 bis 0,79 Promille werden künftig zwischen 300 und 3700 Euro eingehoben (bisher 218 bis 3633 Euro). Außerdem müssen Autofahrer, die mit 0,8 bis 1,19 Promille erwischt werden, künftig ein etwa dreistündiges Verkehrscoaching absolvieren. Wie genau diese gestaltet werden, schreibt das Gesetz nicht fest. Es soll später per Verordnung geregelt werden. Für diesen Alkoholisierungsgrad wird außerdem die Mindeststrafe deutlich angehoben: Sie beträgt statt bisher 581 Euro künftig 800 Euro. Die Höchststrafe wird auf bis 3700 Euro angehoben.

Wer noch mehr getrunken hat und am Steuer erwischt wird, muss ab Herbst auch mit einem längeren Führerscheinentzug rechnen. Ab 1,6 Promille muss man künftig seinen Schein für ein halbes Jahr abgeben, zwei Monate länger als bisher.

Wunschkennzeichen werden teurer


Teurer werden auch die Wunschkennzeichen. Statt 145 Euro kosten Taferl wie "Karl 1" oder "Oma 5" künftig 200 Euro. Indirekt ist auch dies als Verkehrssicherheitsmaßnahme zu verstehen: Die daraus gewonnenen Mittel fließen zu einem großen Teil in den Verkehrssicherheitsfonds, der wegen des Sparpakets der Bundesregierung mit weniger Mitteln ausgestattet wurde. Aus diesem Fonds werden Projekte wie beispielsweise die Schulung von Kindern finanziert.

Bereits von der Regierung beschlossen wurden der Mopedführerschein und Kindersicherungsseminare. Wer sein Kind nicht ordentlich mit Kindersitz und entsprechenden Befestigungen schützt, muss künftig Kurse besuchen. Das gesamte Paket soll noch vor dem Sommer im Parlament beschlossen werden und im September in Kraft sein. Offen sind lediglich noch die beiden Verordnungen zur Motorradausbildung, die mehr Bremsübungen beinhalten soll und über die genaue Ausgestaltung der Verkehrscoachings.

(APA)

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