Asyl: Zogajs scheitern in zweiter Instanz

Asyl Zogajs scheitern zweiter
Asyl Zogajs scheitern zweiter(c) APA/RUBRA (RUBRA)
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Der Asylgerichtshof wies die Beschwerde der kosovarischen Familie zurück. Die letzte Hoffnung der Familie ist der Verfassungsgerichtshof: Er kann der Beschwerde aufschiebende Wirkung zuerkennen.

Wieder ein negativer Bescheid für die Familie Zogaj: Der Asylgerichtshof hat die Familie in zweiter Instanz abblitzen lassen. Der Anwalt der Familie, Helmut Blum, hat die vier negativen Bescheide für Arigona, ihre Mutter Nurije und die beiden Kinder Albin (8) und Albona (10) am Mittwoch erhalten, teilte er in einer Aussendung mit.

Die zuständige Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck hat den Bescheid zwar noch nicht erhalten, grundsätzlich folge darauf jedoch die Aufforderung, innerhalb einer Frist (von einigen Tagen bis zu wenigen Monaten) das Bundesgebiet zu verlassen, erklärt der stellvertretende Bezirkshauptmann, Martin Gschwandtner. Werde dem nicht nachgekommen, würden "behördliche Zwangsmaßnahmen" ergriffen.

Soweit will es Anwalt Blum nicht kommen lassen: Er hat Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingereicht: "Ich habe Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung gestellt und gehe davon aus, dass diesem Antrag stattgegeben wird", erklärt er in einer Aussendung.

VfGH: "Nicht anders behandelt"

Am Freitag bestätigte der VfGH, die Beschwerde erhalten zu haben. Es werde einige Tage bis Wochen dauern, bis eine Entscheidung getroffen sei, sagt der Sprecher Christian Neuwirth. Der Fall Zogaj sei einer von vielen und "wird auch genauso und nicht anders behandelt".

Im November hatte Blum Beschwerde gegen den erstinstanzlichen negativen Bescheid eingereicht. Sein Argument: Nurije Zogaj könnte sich und ihren Kindern etwas antun, sollte sie abgeschoben werden, warnten Gutachter. Die Asylrichter befanden jedoch, die psychiatrische Versorgung im Kosovo sei völlig ausreichend. Dass sich die Familie in Österreich integriert habe, sei kein Argument für Asyl. Die Integration sei erst zu einer Zeit passiert, als bekannt gewesen sei, dass sie nicht bleiben dürfe.

Volkshilfe "betroffen", Strache für Abschiebung

Die Volkshilfe, die die Familie Zogaj betreut, zeigte sich in einer Presseaussendung bestürzt über die negative Entscheidung des Asylgerichtshofes im Fall Zogaj. "Ich bin zutiefst betroffen, dass einer Familie, die so gut integriert ist, das Bleiberecht in unserem Land verwehrt wird", erklärte Volkshilfe-Präsident Josef Weidenholzer. Die gesamte Familie Zogaj sei "schockiert und verzweifelt" und wolle vorerst nichts zu der Entscheidung des Asylgerichtshofes sagen. "Im Sinne der Menschlichkeit ersuche ich die Medien, diesen Wunsch zu respektieren", sagte Weidenholzer.

Der FPÖ-Parteiobmann H.C. Strache sprach sich für eine rasche Abschiebung der Familie aus. Für die Menschenrechtssprecherin der Grünen, Alev Korun, ist die Entscheidung des Asylgerichtshofs nicht nachvollziehbar: "Es ist und bleibt unverständlich, warum eine integrierte Familie wie die Zogajs aus Österreich um jeden Preis abgeschoben werden soll." Der Fall Zogaj beweise das Asylchaos in Österreich, kritisierte BZÖ-Menschenrechtssprecher Gerald Grosz: "Das österreichische Asylwesen ist zu einem Durchgehhaus ohne irgendeine politische Grundstrategie verkommen."

(APA/Red.)

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