Strafe für Holocaust-Leugner Honsik verringert

Gerd Honsik
Gerd Honsik(c) APA/HERBERT PFARRHOFER (HERBERT PFARRHOFER)
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Gerd Honsik wurde ursprünglich wegen Wiederbetätigung zu fünf Jahren Haft verurteilt. Das Berufungsgericht in Wien hat die Strafe nun auf vier Jahre verringert. Der Richter rät Honsik: "Schreiben Sie Tagebücher!"

Milde für den Holocaust-Leugner Gerd Honsik: Ein Berufungssenat des Wiener Oberlandesgerichts (OLG) hat am Montag die ursprünglich verhängte fünfjährige Freiheitsstrafe auf vier Jahre reduziert. Dem vorsitzenden Richter Christian Dostal war die in erster Instanz ausgesprochene Strafe "zu viel", wie er in der Urteilsbegründung feststellte.

Ein Schwurgericht hatte Honsik im April 2009 wegen zahlreicher Verstöße gegen das Verbotsgesetz schuldig erkannt und zu fünf Jahren Haft verurteilt. Den Schuldspruch hat der Oberste Gerichtshof (OGH) bereits bestätigt. Im jetzigen Verfahren ging es nur noch um die Höhe der Strafe. Die Staatsanwaltschaft forderte eine höhere Strafe, Honsik eine geringere.

Der Staatsanwalt wies unter anderem darauf verwies, Sympathisanten des Holocaust-Leugners hätten diesem mittels Graffiti auf Fassade ihre Unterstützung versichert. Daraus die Notwendigkeit einer generalpräventiven Wirkung abzuleiten und die Strafe zu erhöhen, erschien dem Berufungsgericht aber verfehlt. "Da würden wir in Wien schon die ganze Zeit in Angst und Schrecken leben", erklärte Dostal.

Der Richter empfahl Honsik, zukünftig nur mehr für die Schublade zu schreiben. Auf die publizistischen Ergüsse des Revisionisten anspielend, sagte er: "Sie haben sich Ihr ganzes Leben mit diesen Dingen beschäftigt. Ob Sie damit Ihre Lebensqualität verbessert haben, weiß ich nicht. Ich würde mich freuen, Sie hier nicht mehr zu sehen. Schreiben Sie Tagebücher! Geben Sie diese niemandem zum Anschauen. Schreiben Sie nix, was herausgeht."

Honsik-Buch: "Freispruch für Hitler?"

Honsik war bereits im Jahr 1992 auf Basis seines Buchs "Freispruch für Hitler?" von Wiener Geschworenen wegen Wiederbetätigung zu eineinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Statt die Strafe anzutreten, setzte er sich während des offenen Rechtsmittelverfahrens nach Spanien ab. Dort blieb er 15 Jahre unbehelligt und verbreitete in seiner Zeitschrift "Halt" weiter nationalsozialistisches Gedankengut.

Im August 2007 wurde er auf Basis eines europäischen Haftbefehls bei Malaga festgenommen, ausgeliefert und - nach Verbüßung seiner offenen Strafe - für sein "Wirken" in Spanien neuerlich angeklagt.

Verteidiger: "Schriften hatten keinen Erfolg"

Honsiks Verteidiger Werner Tomanek erklärte am Montag, sein Mandant habe "nichts getan, was mir als Strafrechtler kriminalistisch relevant erscheinen würde". Die Zeitschrift "Halt" sei ein "Blättchen", das unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden habe (sie wurde in einer Auflage von 5.000 Stück verbreitet, Anm.).

Honsiks Publikationen hätten außerdem "keinen messbaren Erfolg außer Strafprozesse en masse" gehabt, so der Verteidiger: "Er hat kein Gefolge". Der Papst könne auch nicht dafür verantwortlich gemacht werden, "wenn ein irischer Katholik eine Polizeistation in die Luft sprengt".

Für das Leugnen des Holocaust eine fünfjährige Freiheitsstrafe zu verhängen, fand der Verteidiger überzogen: "Wenn jemand behauptet, in der Französischen Revolution habe es keine Guillotine gegeben, würde niemand auf die Idee kommen, derart drastische Strafgesetze zu installieren."

(APA)

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