Wien: Hundeführschein für Kampfhunde ab sofort Pflicht

Wiener Hundefuehrschein sofort fuer
Wiener Hundefuehrschein sofort fuer(c) REUTERS (� Phil Noble / Reuters)
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Bisher galt für Besitzer eines Kampfhundes Schonfrist - diese endete mit 1. Juli. Wer ohne Führschein für seinen Rottweiler oder Pitbull erwischt wird, muss bis zu 3500 Euro Strafe zahlen.

Die einjährige Übergangsfrist ist abgelaufen: Ab Freitag, 1. Juli, ist in Wien der Hundeführschein für Kampfhundehalter Pflicht. Auch Personen, die zwar nicht Besitzer sind, aber mit einem solchen Tier Gassigehen wollen, müssen einen Schein in der Tasche haben. Halten sich die Betroffenen nicht an die Regelung, drohen saftige Strafen, warnte Tierschutzstadträtin Ulli Sima (SPÖ) in einem Pressegespräch. Polizei und Veterinäramt (MA60) starteten heute eine Schwerpunktaktion, um die Einhaltung des Gesetzes zu prüfen.

Nun müssen ausnahmslos alle Kampfhundehalter in Wien eine Prüfung ablegen. Viele haben das auch schon gemacht: Insgesamt besitzen laut Sima bereits 2734 Personen einen Hundeführschein, genauer gesagt eine "Hundekarte der Stadt Wien" im Scheckkartenformat. Bisher sind nur zwei Personen bei der Prüfung durchgefallen - sie dürfen aber nochmals antreten.

Schwerpunktkontrollen

Ab sofort und auch kommende Woche werden Polizei und Veterinäramt Schwerpunktkontrollen durchführen. Das werde speziell in jenen Bereichen geschehen, wo viele Hundebesitzer unterwegs seien und es immer wieder Beschwerden gegeben habe - in Erholungsgebieten oder Grün- und Parkanlagen, informierte Peter Goldgruber, Leiter der Sicherheits- und Verkehrspolizeilichen Abteilung der Wiener Polizei. "Die jetzige Schwerpunktaktion dient zur Bewusstseinsbildung, aber kontrollieren tun wir das ganze Jahr", versicherte er. Die Beamten seien gut vorbereitet. Sie hätten spezielle Informationen über die betroffenen Hunderassen bekommen - auch in Form bildlicher Darstellungen: "Damit man sich ein Bild machen kann, wie so ein Hund aussieht", so Goldgruber.

Personen, die bei der Kontrolle keinen Führschein vorweisen können, werden bestraft. Die Höhe ist gestaffelt und richtet sich nach dem Delikt. Die Spannweite reicht vom Organstrafmandat bis zu Anzeigen mit einem Maximalbetrag von 3.500 Euro - je nachdem, ob etwa der bereits absolvierte Schein beim Gassigehen bloß zu Hause vergessen wurde oder ein schweres Vergehen vorliegt. Zudem gibt es eine behördliche Aufforderung, den Schein binnen drei Monaten nachzureichen. In Gefahrensituationen kann Kampfhundehaltern ohne Schein außerdem das Tier auf Veranlassung der Polizei sofort und dauerhaft abgenommen werden. Der Vierbeiner wird dann ins Tierschutzhaus gebracht. Für die Kosten muss der Besitzer aufkommen.

13 Rassen betroffen

Von der Regelung sind 13 Rassen betroffen: Rottweiler, Pitbullterrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischen Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu und Dogo Argentino - inklusive entsprechender Mischlinge. Schätzungen zufolge gibt es rund 2500 solcher Hunde in Wien. Für Sima ist die Rassenliste aber nicht in Stein gemeißelt: "Ich persönlich habe kein Problem damit, die Liste auszuweiten." 2013 werde es eine Evaluierung des Hundeführscheins geben, kündigte sie an.

Der Hundeführschein trat bereits im Juli 2010 in Kraft. Seit damals müssen Besitzer sogenannter Kampfhunde binnen drei Monaten ab Beginn der Haltung eine entsprechende Berechtigung mittels Prüfung erlangen. Das Mindestalter der Vierbeiner muss zu diesem Zeitpunkt sechs Monate betragen, jenes des Prüflings 16 Jahre. Die Person müsse außerdem verlässlich sein, erklärte Goldgruber. Zum Beispiel könnten Menschen mit "einschlägigen Vorstrafen" den Schein nicht machen. Für jene Wiener, die bereits vor Einführung der Regelung einen Kampfhund besessen haben, wurde eine Übergangsfrist geschaffen, die nun ausgelaufen ist.

(APA)

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