EuGH: Zugabeverbot für Österreichs Zeitungen zu strikt

EuGH Zugabeverbot fuer oesterreichs
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Neue Etappe in den Dauer-Rechtssteitigkeiten von "Österreich" und Mediaprint: Der EuGH hält das Gratiszugabeverbot für Zeitungen in Österreich für zu streng.

Das in Österreich geltende allgemeine Verbot für Gratis-Beigaben zu Zeitungen und Zeitschriften ist nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu strikt. In einem Urteil vom Dienstag stärkten die EU-Richter in Luxemburg dem "Österreich"-Zeitungsverlag in einem Rechtsstreit mit dem "Mediaprint Zeitungs- und Zeitschriftenverlag" den Rücken. Das Zugabenverbot soll Verbraucher vor unsachlichen Kaufanreizen durch das Bewerben des kombinierten Angebotes zweier oder mehrerer Waren zu schützen.

"Österreich" hatte 2007 in zehn aufeinanderfolgenden Ausgaben die Wahl eines "Fußballers des Jahres" angekündigt. Teilnehmer konnten ein Abendessen mit dem Sieger der Wahl gewinnen. Die Mediaprint sah darin eine unzulässige Zugabe im Sinne des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb und erreichte vor dem Handelsgericht Wien eine Unterlassungsverfügung.

Unlauterer Wettbewerb?

Das Oberlandesgericht Wien hob diese auf, weil das Zugabenverbot einen "Anlockeffekt" voraussetze. Dieser bestehe nicht, weil auch ohne den Wahl-Coupon zum Ausschneiden über das Internet gewählt werden konnte, hatte das Gericht entschieden.

Der Oberste Gerichtshof wollte dann vom EuGH wissen, ob das österreichische Zugabenverbot mit der EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken von Unternehmern gegenüber Verbrauchern vereinbar sei.

Die EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken sei dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung entgegenstehe, die ein allgemeines Zugabenverbot vorsieht und nicht nur auf den Schutz der Verbraucher abzielt, urteilte der Europäische Gerichtshof.

Die mit dem Kauf einer Zeitung verbundene Möglichkeit der Teilnahme an einem Gewinnspiel stelle noch nicht allein deshalb eine unlautere Geschäftspraktik dar, weil diese Teilnahmemöglichkeit zumindest für einen Teil der angesprochenen Verbraucher das ausschlaggebende Motiv für den Kauf dieser Zeitung bildet.

"Österreich"-Geschäftsführer: Verbot nun unanwendbar

Bei der Tageszeitung "Österreich" zeigt man sich erfreut über die Entscheidung des EuGH. "Das österreichische Zugabenverbot ist damit unanwendbar geworden", erklärte "Österreich"-Geschäftsführer Wolfgang Zekert am Dienstag.

Der EuGH habe sich durch die "fadenscheinigen Argumente des Klägers und der Vertreter der Republik, die in Brüssel als argumentative Gehilfen des Großkonzerns aufgetreten sind, nicht beirren lassen". Das Wettbewerbsrecht in Österreich werde nun neu geschrieben. "Der Weg, die Tageszeitung 'Österreich' noch erfolgreicher zu machen ist nun um ein Hindernis freier", so Zekert.

(APA)

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