Geld zurück nach verpatztem Urlaub

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Pauschalreisen haben den Vorteil, dass Urlauber ihren Reiseveranstalter für Mängel zur Verantwortung ziehen können. Kämpfen muss man aber um die Höhe der Entschädigung. Am besten Fotos vor Ort machen.

Wien. Ein schmutziger Pool, ein Badezimmer mit Schimmelflecken und eine Baustelle vor der Nase. So schön die Katalogbeschreibung im Vorfeld einer Pauschalreise klingen mag, so ernüchternd kann der Urlaub tatsächlich sein. Besonders dann, wenn sich der Reiseveranstalter wenig entgegenkommend zeigt – und mit Entschädigungszahlungen geizt.

Dabei gibt es durchaus Möglichkeiten, wie Urlauber ihre Ansprüche durchsetzen können. Der erste Anhaltspunkt ist die sogenannte Frankfurter Tabelle. Diese Liste ist für Reiseveranstalter zwar nicht rechtsverbindlich, dient jedoch auch diesen als Grundlage, um einzuschätzen, wie viel Reisende erhalten, wenn die Dinge im Urlaub anders laufen als geplant.

Die Liste sieht etwa vor, dass Reisende fünf bis zehn Prozent des Reisepreises erhalten, wenn das Zimmer zu klein war. 15 Prozent der Reisekosten gehen an den Reisenden, wenn die Toilette oder der Warmwasserboiler nicht funktioniert. Bei Beeinträchtigungen wie Lärm in der Nacht liegt die Bandbreite der Entschädigungen zwischen zehn und 40 Prozent. In welchem Umfang Veranstalter ihre Kunden entschädigen, liegt am Ende des Tages dann aber in deren Ermessen. Doch je besser die Dokumentation des Reisenden funktioniert, desto eher können Mängel nachvollzogen werden.

Andreas Herrmann vom Europäischen Verbraucherzentrum empfiehlt Reisenden bei der Entdeckung eines Mangels, den vor Ort zuständigen Reiseleiter unmittelbar zu kontaktieren. Dieser wird in der Regel zur Behebung des Problems beitragen. Fakten zu Protokoll zu bringen, wird von Experten ebenso empfohlen.

Ist kein Reiseleiter in Reichweite, wie das häufig bei Städtereisen der Fall ist, sollte die Reklamation ebenso sofort erfolgen. Am besten an der Hotelrezeption. „Man soll mit Beschwerden auf keinen Fall warten, bis man zu Hause ist“, sagt Walter Krahl, Vertriebsleiter von Ruefa Reisen.

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Klage als letzter Ausweg

Am besten ist es Fotos oder Videos vor Ort zu machen. Wenn Zeugen die Sachlage bestätigen können, schadet es ebenso nicht. Konnten die Probleme im Urlaub nicht behoben werden, wendet man sich nach der Heimkehr am besten per Brief an den Veranstalter. Dieser wird abklären, ob der Gast Mängel übertrieben erlebt hat oder ob die Darstellungen der Realität entsprechen.

Nicht immer kommen Reiseanbieter ihren Konsumenten entgegen – vor allem wenn es um die Höhe der Preisminderung geht. „Es ist manchmal ein zähes Gerangel“, sagt Jutta Repl von der Arbeiterkammer. Wer sich mit seinem Veranstalter nicht einigen kann, dem steht es frei, eine Klage einzureichen. Die zahlt sich häufig aber nur dann aus, wenn die Reise entsprechend viel gekostet hat. Hat man eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, ist abzuklären, ob diese solche Fälle deckt. Hinzu kommt, dass die Gerichte einem nicht immer das zusprechen würden, was Reisende erwarten.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 02.08.2011)

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