Wettbewerb: Höchstgericht verurteilt Manner

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Der Süßwarenhersteller muss 120.000 Euro zahlen, weil er nicht mit der Kartellbehörde kooperierte.

WIEN (APA). Der Oberste Gerichtshof (OGH) verhängte gegen den börsenotierten Wiener Schnitten-Produzenten Manner eine Geldbuße von 120.000 Euro. Hintergrund ist ein Streit mit der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB), die im Zuge einer Untersuchung der Lebensmittelbranche von Manner Unternehmensinformationen verlangt hatte. Die geforderten Angaben wurden aber erst zwei Jahre später und nach Einleitung eines kartellrechtlichen Verfahrens erbracht.

Der Gerichtsentscheid wurde nach Angaben der BWB am Mittwoch zugestellt. Aufgrund der Amtsverschwiegenheit konnte die Behörde keinen Namen nennen, es dürfte sich aber mit Sicherheit um Manner handeln. Die damalige Untersuchung der Kartellwächter bezog sich auf die Konzentration im österreichischen Handel. Zunächst wollten fast 40 Firmen nicht mit der BWB kooperieren. Letztlich eskalierte der Streit aber nur mit Manner. Das säumige Unternehmen wurde zunächst zu einer Zahlung von 60.000 Euro verurteilt. Zu wenig fand die BWB und legte Berufung ein. Jetzt verdoppelte das Höchstgericht die Buße und beendete damit das Verfahren.

Urteil: „Richtungsweisend“

Es ist das erste Mal, dass in Österreich ein Unternehmen wegen Verletzung der Auskunftspflicht zu Bußgeld verurteilt wurde. Der OGH verweist in seiner Urteilsbegründung auf die „hohe Bedeutung“, die der Gesetzgeber der Erfüllung dieser Pflicht beimisst. Und weiter: Bei der von der BWB eingeleiteten Untersuchung sei eine „zeitnahe“ und „umfassende“ Auskunftserteilung für eine wirksame Vollziehung des Kartellrechts unerlässlich gewesen.

Die BWB betont die Bedeutung des Urteils: Es sei ein „richtungsweisender“ Entscheid für die Befugnisse ihrer Behörde, sagte die zuständige Expertin Anita Lukaschek. Das Ergebnis der Branchen-Untersuchung veröffentlichten die Kartellwächter übrigens Mitte vorigen Jahres. Das Resultat: Die Marktmacht des österreichischen Handels ist im europaweiten Vergleich hoch.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 16.02.2008)

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