Bergrettung als Taxi: Paar muss zahlen

Symbolbild
Symbolbild(c) APA/EXPA/ JOHANN GRODER (EXPA/ JOHANN GRODER)
  • Drucken

Ein holländisches Paar forderten in Salzburg einen Hubschrauber an – und vermerkten das im Gipfelbuch. Ohne Zusatzversicherung kann ein Notruf für alle Alpinisten teuer werden.

Wien/Amdu/APA. Zu Fuß hinauf – mit dem Flugtaxi hinunter. So erlebten zwei Holländer im Juni ihre Besteigung des Kleinen Göll im Salzburger Tennengau. Nach dem vierstündigen Aufstieg wollte sich das Paar den Abstieg ersparen und wählte den Notruf. Der Polizeihubschrauber brachte die Wanderer ins Tal. Was auch weiter kein größeres Problem gewesen wäre.

Allein – vor dem Rückflug hatten sich die beiden mit dem Satz  „H. und M. aus Holland waren auf dem Gipfel. Zurück ,gehen‘ wir mit dem Helikopter“ im Gipfelbuch verewigt. Ein Alpinpolizist stieß auf diesen Eintrag – was den Niederländern nun eine Rechnung über 2300 Euro bescherte. Keine Strafe, sondern die Kosten für den Einsatz. Die Polizei zeigte die beiden zwar auch an, doch wurde das Verfahren mittlerweile eingestellt.

Ein solcher Einsatz als Taxi bleibt für Rettungshubschrauber aber eine Ausnahme. Bei so gut wie allen Einsätzen, sagt Helmut Fürst, Bezirkshauptmann von Hallein, liege eine medizinische Indikation vor – also eine Verletzung oder totale Erschöpfung.

Je nachdem, um welche Art von Bergung es sich handelt – und wie der Betroffene versichert ist – werden die Kosten unterschiedlich aufgeteilt. „Bei einem Wanderunfall mit Hubschraubereinsatz haftet die Sozialversicherung etwa nicht“, sagt Bernd Petertill, Leiter des Notfalldienstes beim Roten Kreuz in Salzburg. Im Bereich von Freizeit und Sport ist eine Zusatzversicherung (Bergekostenversicherung) notwendig. Hat der Verunglückte keine, muss er für die Einsatzkosten selbst aufkommen.

Angst vor hohen Kosten

„Bei Unfällen außerhalb des Sport- und Freizeitbereichs, wie zum Beispiel bei einem Verkehrsunfall, müssen die Betroffenen den Hubschraubereinsatz nicht bezahlen“, sagt Petertill. In solchen Fällen deckt die Sozialversicherung einen Anteil von 860 Euro ab. Der Rest werde – zumindest in Salzburg – vom Land übernommen. Die Angst vor hohen Kosten ist allerdings nur selten die Triebfeder, wenn sich Menschen nicht mit dem Hubschrauber bergen lassen wollen. „Wir hatten schon einige Fälle, in denen Patienten aus Angst nicht mit dem Hubschrauber fliegen wollten“, sagt Petertill. In solch einem Fall wird – wenn möglich – ein Notfallwagen inklusive Notarzt gerufen. Den „Fehleinsatz“ des Hubschraubers müssen die Betroffenen dann nicht bezahlen.

Im Fall des holländischen Paares war die Sache klar: Sie müssen für die Bergung bezahlen – und haben das auch schon gemacht. Der Eintrag ins Gipfelbuch habe dabei – abgesehen davon, dass man erst dadurch auf den Fall aufmerksam wurde – aber gar keine Rolle gespielt: Denn die beiden hätten auf dem Berg fit und entspannt gewirkt.
„Sie haben eine Stunde auf dem Gipfel gewartet“, so Fürst, „vielleicht haben sie das ja erst ins Buch geschrieben, als der Hubschrauber schon unterwegs war.“

("Die Presse", Print-Ausgabe, 13.08.2013)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.