Uiguren wegen Bangkok-Angriffs vor Gericht

Suspect of Bangkok blast are escorted by soldiers and prison officers as they arrive at military court in Bangkok
Suspect of Bangkok blast are escorted by soldiers and prison officers as they arrive at military court in Bangkok(c) REUTERS (CHAIWAT SUBPRASOM)
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Thailand negiert politische Motive hinter dem Anschlag.

Bangkok/Wien. Es war der tödlichste Anschlag in der Geschichte Thailands, als im August ein Rucksack voll Sprengstoff im Herzen Bangkoks 20 Menschen tötete und 120 schwer verletzte. Schmächtig, mit kurz geschorenen Haaren und in hellbraunen Kleidern erschienen die zwei Hauptverdächtigen, die Thailands Polizei am Dienstag vorführte. Beide hätten Geständnisse abgelegt.

Mohammad Bilal und Mieraili Yusufu müssen sich vor einem Militärgericht in zehn Anklagepunkten verantworten. Eine Anklage wegen terroristischer Vergehen haben Thailands Behörden wegen möglicher Einbußen im Tourismus offenbar vermieden. Die Angeklagten sind laut Staatsanwaltschaft Uiguren, Angehörige einer muslimischen Minderheit im chinesischen Xinjiang, die ethnisch mit den Türken verwandt sind. Die offizielle Anklage wird im Februar verlesen.

Rache eines Schlepperrings

Der Anschlag sei von einem Schlepperring verübt worden, der Uiguren aus China in die Türkei schleust, heißt es offiziell – aus Rache an Razzien der thailändischen Polizei. Eine mögliche Verbindung zur Abschiebung von 109 Uiguren nach China im Juli weist Thailand zurück. Lange wurde vermutet, dass uigurische Separatisten hinter dem Anschlag stecken. Immer wieder fliehen Angehörige der chinesischen Minderheit aus Angst vor politischer Verfolgung nach Thailand. Die Theorie erschien zudem plausibel, da der attackierte Erawan-Schrein ein beliebtes Ziel chinesischer Touristen ist.

Die Polizei stellte auch Haftbefehle gegen 15 weitere Verdächtige aus, von denen einige ins Ausland flüchten konnten. Sie dürften nur Nebenrollen gespielt haben: Die Polizei vermutet, dass Bilal die Bombe platziert und Yusufu sie gezündet hat. (maka)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 25.11.2015)

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