USA: Todeskandidaten klagen gegen Giftspritze

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HinrichtungAP (Dave Martin)
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Die Hinrichtung mit der Giftspritze sei eine "grausame und ungewöhnliche Bestrafung" und daher nicht mit der US-Verfassung vereinbar, argumentieren zwei Todeskandidaten. Das Höchstgericht prüft ab heute.

Ab Montag prüft der Oberste Gerichtshof, ob die Hinrichtung mit der Giftspritze mit der US-Verfassung vereinbar ist - genauer gesagt mit dem achten Verfassungszusatz, denn dieser verbietet "grausame und ungewöhnliche Bestrafung". Hinrichtungsgegner hatten zuvor gezeigt, dass die Giftspritze, wenn sie nicht fachgerecht verabreicht wird, einen langsamen und qualvollen Tod verursacht.

Die 1977 eingeführte Todesspritze besteht aus drei Chemikalien: Die erste betäubt den Hinrichtungskandidaten, die zweite lähmt seine Muskulatur, die dritte schließlich bringt das Herz zum Stillstand. Verläuft die Injektion planmäßig, wird der Verurteilte rasch bewusstlos und stirbt binnen weniger Minuten. Wird allerdings die erste Chemikalie nicht richtig verabreicht, können die beiden anderen Wirkstoffe zu furchtbaren Qualen führen - mehrere Hinrichtungen, bei denen genau dieser Fall eintrat, lösten weltweit Entsetzen aus.

Zwei Todeskandidaten gegen Todesspritze

2004 traten zwei Gefangene im US-Bundesstaat Kentucky - der wegen der Ermordung zweier Polizisten zum Tode verurteilte Ralph Blaze und der wegen Raubmordes verurteilte Thomas Bowling - ihren Feldzug gegen die Todesspritze an. Vor Gericht erklärten sie, diese Hinrichtungsart sei eine "grausame und ungewöhnliche Bestrafung" und daher mit der Verfassung nicht zu vereinbaren. Zwar verloren sie vor dem zuständigen Gericht, Richter in anderen Bundesstaaten stärkten den beiden aber mit ihren Entscheidungen in ähnlichen Fällen den Rücken.

Ziel der Überprüfung durch das höchste US-Gericht sei es, dass die Art und Weise von Hinrichtungen in den USA mit dem achten Verfassungszusatz zu vereinbaren sei, erläutert die Juristin Elisabeth Semel von der juristischen Fakultät der Universität Berkeley. "Bei dem Fall geht es nicht darum, die Todesstrafe abzuschaffen", betont sie. Die Absicht sei ebenso wenig, die Hinrichtung schmerzfrei zu machen: "Es geht um vernünftige Vorkehrungen, um starke Schmerzen zu verhindern", sagt Semel.

Keine Ärzte bei Hinrichtung

Blaze und Bowling hatten argumentiert, die Verabreichung der Giftspritze sei hochkomplex, das Gefängnispersonal aber oft derart schlecht ausgebildet, dass das Risiko großen Leidens für den Todeskandidaten inakzeptabel hoch sei. Die zum Tode Verurteilten fordern daher strikte Kriterien, die bei der Injektion des Gifts befolgt werden müssen.

Diese Forderungen können allerdings nicht erfüllt werden, solange Ärzte - und vor allem Narkoseärzte - bei den Hinrichtungen nicht anwesend sind: Dies lasse sich nicht mit dem hypokratischen Eid vereinen. Alternativ könnte den Verurteilten eine Überdosis Schlafmittel verabreicht werden: Der Tod träte dann langsamer ein, der Todeskandidat würde aber nichts spüren.

Hinrichtungen ausgesetzt

Viele Hinrichtungsräume in den US-Gefängnissen bleiben in diesen Tagen leer - de facto werden keine Urteile vollstreckt, seit der Oberste Gerichtshof im September angekündigt hat, die Rechtmäßigkeit der Giftspritze zu überprüfen. Die Entscheidung wird noch vor Juli erwartet. Im Dezember hatte New Jersey als erster Bundesstaat seit der Wiedereinführung die Todesstrafe abgeschafft.

(Ag./Red.)

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