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Paul McCartney fordert Beatles-Songrechte vor Gericht zurück

FILE PHOTO --  Musician McCartney takes the stage to perform at the Desert Trip music festival at Empire Polo Club in Indio
FILE PHOTO -- Musician McCartney takes the stage to perform at the Desert Trip music festival at Empire Polo Club in Indio(c) REUTERS (Mario Anzuoni / Reuters)
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In den Sechzigern verkauften die Beatles die Rechte an Klassikern wie "Hey Jude", "Yesterday" und "Let It Be" an Musikverlage. Später erwarb sie Michael Jackson. Nun reichte McCartney Klage ein, um sie zurückzubekommen.

Paul McCartneyhat in New York Klage gegen den Musikverlag Sony/ATV eingereicht, um Rechte an legendären Hits der Beatles wiederzuerlangen. Dies berichteten mehrere Medien am Mittwoch. Der Sänger und Songschreiber, der viele Lieder der Beatles verfasste, will nach Medieninformationen das Copyright für Songs zurückbekommen, welche er zwischen 1962 und 1971 mit Bandkollege John Lennon schrieb.

Die Rechte unter anderem für "Hey Jude", "Yesterday" und "Let It Be" hatte er damals an verschiedene Musikverlage verkauft. Sie gehörten zu einem umfangreichen Lieder-Katalog, den Michael Jackson 1985 in einem aufsehenerregenden Deal für 47,5 Millionen Dollar zusammen mit dem Rest des Verlags ATV erwarb.

Ende der Freundschaft zwischen Jackson und McCartney

Ex-Beatle Paul McCartney fühlte sich hintergangen: Schließlich habe er den Entertainer, den er nach der Zusammenarbeit an einigen Songs für einen Freund gehalten habe, erst darauf aufmerksam gemacht, wie wertvoll die Songrechte seien. Die beiden Musiker arbeiteten danach nicht mehr zusammen.

Jackson überführte die Rechte später in das Joint Venture Sony/ATV überführt, an dem der Popstar die Hälfte der Anteile hielt. Nach dem Tod des Musikers verkauften seine Erben diese Anteile für für 750 Millionen Dollar (674 Millionen Euro) an Sony.

McCartney soll Rechte 2018 zurückerhalten

Laut Medien gehen McCartneys Anwälte davon aus, dass er die Rechte gemäß einer amerikanischen Urheberrechtsregelung ohnehin ab dem Jahr 2018 zurückerhält. Er könne sich jedoch nicht sicher sein, dass das ohne Rechtsstreit passiere.

Gerade erst im vergangenen Jahr hatte die britische Band Duran Duran einen ähnlichen Prozess um die Rechte an eigenen Songs gegen Sony/ATV verloren.

(APA/dpa)

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