Das Parlament bekommt mehr Respekt in Sachen künstlicher Befruchtung, als es verdient.
Die gesetzlichen Grenzen für die künstliche Befruchtung in Österreich widersprechen also doch nicht den Grundrechten. Der Gesetzgeber darf, so hat die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg jetzt in letzter Instanz entschieden, nach eigenem Ermessen bestimmte Formen der Zeugung im Labor verbieten.
Das Urteil schmerzt Paare mit unerfülltem – und in Österreich auch weiterhin unerfüllbarem – Kinderwunsch wohl mehr, als Eltern sich gemeinhin vorstellen können. Aber es respektiert das Recht des Parlaments, in medizinethisch heikelsten Fragen seine eigenen, vorsichtigen Abwägungen zu treffen.
Dass der Gesetzgeber diesen Respekt auch verdient, müsste er aber noch beweisen. Es ist fast genau zwölf Jahre her, dass der Verfassungsgerichtshof die heimische Regelung gehalten und den Gesetzgeber dazu aufgerufen hat, ihre Rechtfertigung im Zeitverlauf zu überprüfen. Zu sehen war davon bisher nichts.
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("Die Presse", Print-Ausgabe, 04.11.2011)