Leitende Sekretärin

Nicht alles, was rechtlich erlaubt ist, ist auch moralisch redlich.

Manches, was die Initiative respekt.net am Montag in den Raum stellte, erwies sich bei näherer Betrachtung als Fehlsch(l)uss. Wie der Verdacht, Landeshauptmann Gerhard Dörfler habe keinen Schulabschluss – er hat einen. Und auch Tirols SPÖ-Chef Gerhard Reheis hat eine Bürokaufmannslehre absolviert.

Im wahrsten Sinne des Wortes ins Schwarze getroffen hat die Initiative jedoch beim Salzburger ÖVP-Chef Wilfried Haslauer. Dieser ist an einer Kraftwerks-GmbH beteiligt, deren Geschäftsführung er abgab, als er Landeshauptmannstellvertreter wurde. Geschäftsführerin ist nun ausgerechnet seine Sekretärin.

Rein rechtlich dürfte dies sogar zulässig sein. Doch wer der Landes-SPÖ zu Recht vorwirft, intransparent gehandelt zu haben, der sollte auch bei sich selbst strengere Maßstäbe anlegen. Denn der Verdacht liegt nahe, dass eine weisungsgebundene Sekretärin nicht gänzlich frei von Beeinflussung durch ihren Chef dessen (Ex-)Firma führt. Als eine Art „Strohfrau“ sozusagen.

Im ÖGB gibt es seit jeher die Funktion eines „Leitenden Sekretärs“. In der Salzburger Landesregierung nun anscheinend auch. Und Wilfried Haslauer, der frühere Hypo-Aufsichtsrat, der nichts von den Spekulationsgeschäften der Bank mit dem Land wusste, wird langsam zum Spezialisten für schiefe Optik.

oliver.pink@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 19.02.2013)

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