Entlastung: SPÖ-Vorstand für 17. März einberufen

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Die Kanzlerpartei lässt bei einem Beitrag von Reichen nicht locker. Bei der Pflicht für Registrierkassen wird ein Kompromiss mit der ÖVP erwartet.

Wien. Die Koalition setzt zum Endspurt bei der Steuerreform an. Das nächste Treffen von SPÖ und ÖVP ist für diesen Sonntag angesetzt, bis dahin werden neue Berechnungen diverser Detailmaßnahmen vorliegen. Wie von der Regierung bekräftigt, ist trotz Differenzen mit den Bundesländern (siehe Artikel oben) und um die sogenannte Reichensteuer sowie die Wiedereinführung der Erbschaftssteuer der Abschluss für 17.März geplant.

Weiteres Indiz dafür: In der Kanzlerpartei wird noch am Nachmittag des 17.März geklärt, ob das Steuerreformpaket die Zustimmung erhält. Der SPÖ-Bundesparteivorstand ist, wie der „Presse“ bestätigt wurde, zu dem Termin einberufen worden. Auch sonst deutet der Zeitplan darauf hin, dass bis 17.März eine Entscheidung angepeilt wird. Schon jetzt ist vorsorglich eingeplant, dass die große Verhandlungsrunde mit Bundeskanzler Werner Faymann und Vizekanzler Reinhold Mitterlehner an der Spitze am Wochenende 14./15.März sowohl am Samstag als auch am Sonntag verhandeln wird. Es bleibt dabei, dass die für 23./24.März vereinbarte Regierungsklausur in Krems schwerpunktmäßig anderen Reformthemen gewidmet sein soll.

Die SPÖ hat sich nun darauf eingeschworen, dass nach dem Abgehen des Wiener Bürgermeisters, Michael Häupl, von Vermögenssubstanzsteuern, was hinter vorgehaltener Hand in der Kanzlerpartei als schwerer taktischer Fehler Häupls kritisiert wird, auf einem „Beitrag von Vermögenden“ als Gegenfinanzierung zur Entlastung der Arbeitnehmer beharrt wird. Die Staatssekretärin im Bundeskanzleramt, Sonja Steßl (SPÖ), musste sich jüngst bei einem Vortrag wegen Häupls „Verzicht“ aus dem Publikum herbe Kritik anhören. Steßls Antwort trotz der klaren Absagen der ÖVP-Spitze an Reichen- und Erbschaftssteuern: „Wir haben in den Verhandlungen bis dato nicht verzichtet auf eine Vermögensbesteuerung.“ Es bleibe dabei, dass diese über einer Freigrenze von einer Million fällig werden soll. Sie nannte als Beispiel, dass jemand mit 1,6 Millionen Euro Nettovermögen (aus diversen Vermögensteilen) nach dem SPÖ-Plan pro Jahr 3600Euro Steuer mehr zahlen müsse. Zugleich spürt die SPÖ-Politikerin Rückenwind aus Brüssel, weil die EU-Kommission „erstmals“ in ihrem Report Österreich Erbschaftssteuern zur Entlastung bei Steuern auf Arbeit empfohlen habe. Steßl räumte allerdings ein, dass es mehrere „Knackpunkte“ in der Koalition bei der Steuerreform gebe.

Vor Registrierkassenpflicht?

Ein weiterer Eckpfeiler des SPÖ-Konzepts ist die Einführung einer Registrierkassenpflicht im Kampf gegen Steuerbetrug. Steßl hat das Modell stets als Beitrag zu mehr Steuergerechtigkeit propagiert. In der Kanzlerpartei schöpft man trotz Widerstands des ÖVP-Wirtschaftsbundes vermehrt Hoffnung auf eine Umsetzung, nachdem Niederösterreichs Landeshauptmann, Erwin Pröll (ÖVP), Bereitschaft zum Einlenken bei der Registrierkassenpflicht signalisiert hat. Ursprünglich sollte die Maßnahme eine Milliarde mehr an Steuereinnahmen bringen, mittlerweile ist bereits von 1,5 Milliarde Euro die Rede.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 06.03.2015)

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