Grasser-Prozess: „Denen ist auch nichts zu blöd“

(c) Clemens Fabry
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Die Verhandlung zeigt, wie aus dem Buwog-Verfahren ein Finanzstrafverfahren gegen Karl-Heinz Grasser hervorging.

Wien. Zivilprozesse sind mitunter langatmig, zuweilen aber sehr aufschlussreich. Letzteres trifft auf das Schadenersatzverfahren zu, das Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser gegen seinen eigenen (früheren) Steuerberater Peter Haunold führt (Streitwert: 2,4 Millionen Euro). Grund für Grassers Klage: Haunold habe ihn in Sachen Liechtenstein-Stiftung (dorthin flossen Gelder aus Grassers Engagement für die Meinl-Gruppe, ca. neun Millionen Euro) möglicherweise nicht ordentlich beraten. Denn im Nachhinein setzte es für Grasser ein (allerdings völlig offenes) Finanzstrafverfahren.

Dabei ermittelt die Korruptionsstaatsanwaltschaft wegen Abgabenhinterziehung. Grasser droht eine Millionenstrafe. Wie alles ins Rollen gekommen war, erfuhr man am Donnerstag bei der Fortsetzung des besagten Zivilverfahrens im Handelsgericht Wien. Grasser hatte es sich wie bisher nicht nehmen lassen, als Kläger im Gerichtssaal Platz zu nehmen, flankiert von seinem Anwalt (und Ex-Justizminister) Dieter Böhmdorfer. Wichtigster Zeuge war Manfred Ainedter, jener Anwalt, der Grasser sowohl im Buwog-Strafverfahren (hier gibt es dem Vernehmen nach „schon“ einen – noch nicht genehmigten – Anklageentwurf) als auch im Finanzstrafverfahren vertritt. Launig erklärte Ainedter, wie Grasser und er selbst von dem Finanzstrafverfahren erfahren habe: Bei einer Einvernahme Grassers durch den Staatsanwalt zum Thema Buwog im November 2010 sei ihm, Ainedter, eine neue Beschuldigtenladung für seinen prominenten Klienten in die Hand gedrückt worden. Damit sei klar gewesen: Nun gebe es also auch ein Finanzstrafverfahren. „Mein Eindruck war, man hängt ihm ein Finanzstrafverfahren an, weil man im Buwog-Verfahren nichts findet.“ Später wurde auch Haunold zum Beschuldigten. Freilich bestreiten beide die Vorwürfe. Zur Zivilklage meint Haunold: Grasser habe die empfohlene Stiftungskonstruktion eigenmächtig abgeändert.

„Ein Porsche und a Handtaschl“

Der eigentliche Grund für Ainedters Ladung bestand nun darin herauszufinden, ob Grassers Ansprüche nicht überhaupt verjährt seien. Ainedters Ansicht dazu: Man könne doch erst klagen, wenn sich ein Schaden abzeichne. Und nicht schon von vornherein.

Erst aus einem Abgabenbescheid der Finanz vom Februar 2013 (Grasser ist auch in ein finanzbehördliches Verfahren involviert) sei dann hervorgegangen, wie die Behörde die Sache sehe. Nämlich kritisch. Plötzlich sei es auch um die Nutzung eines Porsche „und a Handtaschl“ gegangen. Ainedter: „Ich dachte: Denen ist auch nichts zu blöd.“ Eine Entscheidung über die Verjährung stand aus.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 27.03.2015)

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