Kleinkinder: Kein "absoluter Vorrang" für Frau

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OGH verwirft Einwand einer Mutter, die die Obsorge wollte.

Wien. In den Vorinstanzen hatte eine Mutter den Sorgerechtstreit verloren. Vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) argumentierte die Frau nun aber damit, dass es einen absoluten Vorrang von Müttern gebe, wenn es um Kleinkinder gehe. Ein Einwand, der jedoch vom OGH verworfen wurde.

Ursprünglich hatten Vater und Mutter das gemeinsame Sorgerecht inne. 2012 aber war die Frau einfach mit den Kindern nach Kalifornien gezogen. Der Vater leitete daraufhin ein Verfahren nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen ein. Im Juli 2013 vereinbarten die Eltern vor dem dafür zuständigen Gericht in Kalifornien, dass Mutter und Kinder wieder nach Österreich zurückkehren und die Kinder beim Vater wohnen sollten. Doch nur kurz, nachdem alle wieder in Österreich waren (und die Kinder beim Vater einzogen), ging die Mutter überraschend wieder nach Kalifornien.

Umzüge kosteten Sorgerecht

Sie reiste nun nur mehr zu Gerichtsterminen nach Österreich – und forderte dort die alleinige Obsorge. Das Bezirksgericht Baden und das Landesgericht Wiener Neustadt sprachen das Sorgerecht dem Vater zu. Die Mutter, so meinten die Gerichte, würde ihre eigenen Bedürfnisse über die der Kinder stellen, wie sie durch die überraschenden Umzüge nach Kalifornien gezeigt habe. Und man dürfe nun die Kinder nicht noch einmal aus ihrem gewohnten Umfeld beim Vater in Österreich reißen.

Auch der OGH (3 Ob 115/14d) entschied, dass der Vater die alleinige Obsorge erhält. Zum Einwand der Mutter erklärten die Höchstrichter, dass das von ihr „behauptete Postulat des absoluten Vorrangs bezüglich der Pflege und Erziehung von Kleinkindern jedenfalls nach neuerer höchstgerichtlicher Rechtsprechung nicht besteht“. Zudem könne man bei den betroffenen Kindern – sie sind fast sieben und fünf Jahre alt – auch nicht mehr von Kleinkindern sprechen. (aich)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 15.09.2014)

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