Fortpflanzungsmedizin: „Das Gesetz ist sehr vorsichtig“

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Auf welche Erbkrankheiten darf man einen Embryo vorab testen? Das müsse im Einzelfall diskutiert werden, sagt Genetiker Markus Hengstschläger, der am Gesetzesentwurf mitgearbeitet hat.

Die Presse: Sie waren am Entwurf des neuen Fortpflanzungsmedizingesetzes beteiligt. Wen haben Sie konkret beraten?

Markus Hengstschläger: Aktuell Justizminister Brandstetter, aber früher auch immer wieder das Gesundheitsministerium. Ich habe zu dieser Thematik aber auch schon öfter im ÖVP-Club gesprochen und stehe auch weiter gern jedem zur Verfügung. Die Diskussion läuft ja in Österreich schon lang, und wir haben in den vergangenen Jahren auch einige einschlägige Empfehlungen in der Bioethikkommission erarbeitet.


Ihr Lieblingsthema ist die Präimplantationsdiagnostik (PID), also die Untersuchung des Embryos vor dem Einsetzen in die Gebärmutter. Die PID ist bisher verboten, auch künftig soll es nur sehr wenige Ausnahmen geben. Ist das Gesetz für Sie als Genetiker zu streng?

Im internationalen Vergleich ist es ein sehr strenges Gesetz, es ermöglicht aber eine gute Betreuung der Patienten auf hohem ethischen Niveau.


Was ändert sich konkret für Ihre Arbeit?

Bisher musste man Eltern, die monogenetische Krankheiten (Anm.: Erbkrankheiten) in der Familie hatten, sagen: Werden Sie schwanger, dann kann man testen. In der Folge entschieden sie sich oft für einen Schwangerschaftsabbruch, im Extremfall ist ein Fetozid bis zur Geburt erlaubt. Die andere Möglichkeit, die bereits erlaubt ist, ist die Polkörperdiagnostik im Zuge der In-vitro-Fertilisation (IVF), die wir vor genau zehn Jahren eingeführt haben. (Anm.: Der Polkörper ist ein „Abfallprodukt“ der Reifung der Eizelle und spiegelt deren Erbgut wider.) Damit kann man aber bei bestimmten väterlichen genetischen Anlagen für Erkrankungen nicht helfen. Das ändert das Gesetz. Wobei es vorsieht, die Testung der Eizelle einem Test an embryonalen Zellen vorzuziehen. Es geht darum, die Vermeidung von Schwangerschaftsabbrüchen und Fehlgeburten zu ermöglichen. Das Gesetz ist sehr vorsichtig.

Vorsichtig im Vergleich zu wem?

In den meisten Ländern gibt es nicht so strenge Einschränkungen.

Das Gesetz beschreibt die Art der Erbkrankheit, bei der eine PID erlaubt ist. Wird es eine Namensliste geben?

Nein. Es genügt die internationale Vier-Aspekte-Regel, die sich auch im Gesetz findet. Erstens: Es muss ein erhöhtes genetisches Risiko geben, sprich entweder weist die Krankengeschichte der Familie oder es weisen drei Fehlgeburten beziehungsweise das dreimalige Scheitern der künstlichen Befruchtung darauf hin. Zweitens: Es muss einen sicheren genetischen Test geben. Drittens: Es darf zum Zeitpunkt des Tests keine „kausale“ Therapie (Anm.: eine Heilung) existieren. Viertens: Der Schweregrad der Erkrankung muss hoch sein.

Sind Krankheiten umfasst, die erst später Symptome zeigen? Etwa die Nervenkrankheit ALS?

Streng genommen fällt die vielleicht nicht hinein, aber das muss individuell diskutiert werden. Auch etwa bei einem genetischen Brustkrebsrisiko. Es muss immer die Frage diskutiert werden, ob die oben genannten Aspekte erfüllt sind.

Kritiker fürchten, dass sich der Anwendungsbereich der PID schleichend ausweiten könnte. Zu Recht?

In den meisten Ländern der Welt ist die PID seit vielen Jahren erlaubt, und es gibt keinerlei Hinweise darauf. Außerdem: Je mehr geforscht wird, desto mehr Krankheiten sind therapierbar.


Aber je mehr geforscht wird, desto mehr Krankheiten kann man auch testen.

Nicht wirklich. Für die meisten der Anlagen, die nach diesem Gesetz testbar sind, sind die Tests heute etabliert und eine Ausweitung auf andere ist in diesem Rahmen nicht möglich.


Wie viele PID-Fälle hätten wir denn pro Jahr in Österreich?

Sicher auf keinen Fall tausende, wie öfter behauptet wird. Genetische Krankheiten sind seltene Erkrankungen. Die Genetik ist auch nur für einen winzigen Teil der Möglichkeiten an Behinderungen verantwortlich.


Warum war die Embryonenspende kein Thema? Derzeit werden Embryonen, die bei der IVF übrig bleiben, vernichtet.

So viele überzählige Embryonen gibt es gar nicht. In der Hinsicht hat die IVF große Fortschritte gemacht. Außerdem wäre das biologisch ähnlicher einer Leihmutterschaft, und die hat das Gesetz generell ausgeklammert.


Sollte man die – wenn auch wenigen – überzähligen Embryonen nicht zumindest für die Forschung verwenden dürfen?

In der Therapie spielen embryonale Stammzellen keine große Rolle mehr. Inzwischen kann man aus Zellen eines Erwachsenen wieder Stammzellen machen (Anm.: induzierte pluripotente Stammzellen). Die eignen sich für die Therapie besser, weil sie genetisch mit dem Empfänger identisch sind. Für die Grundlagenforschung kann man in Österreich embryonale Stammzellen importieren.

Eine soziale Frage an den Genetiker: Soll man Eltern verpflichten, es Kindern zu sagen, wenn sie via Spende gezeugt wurden? Die Klinik muss den Kindern zwar die Daten des Spenders geben, aber dazu müssen die Betroffenen erst davon wissen.

Medizinisch ist das nur in Extremfällen bedeutsam: Etwa wenn man Stammzellspender beim Vorliegen bestimmter Erkrankungen sucht. Dafür hat man auch die Information archiviert. In dem Kontext muss man auch wiederholen, dass es keine Studien gibt, die belegen, dass die Entkoppelung von biologischer und sozialer Vater- oder- Mutterschaft einen Nachteil für die Kinder bedeutet.


Ist es für Sie eigentlich in Ordnung, dass die IVF für lesbische Paare aus dem IVF-Fonds finanziert wird? Hier geht es ja um keine „Heilung“.

Ja, weil es sich hier auch um die Erfüllung eines unerfüllten Kinderwunsches handelt.

Zur Person

Markus Hengstschläger ist Vorstand des Instituts für Medizinische Genetik an der Med-Uni Wien, stellvertretender Vorsitzender der österreichischen Bioethikkommission und Mitglied des österreichischen Rats für Forschung und Entwicklung.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 25.11.2014)

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