Die Geschäftsordnung des Bundesrates sieht eine Fraktion ab fünf Bundesräten vor, aber Ausnahmen sind erlaubt. Schon zuletzt hatten die Grünen ihren Klubstatus durch eine Sonderregelung behalten können.
Mit ihren Einbußen bei der Tiroler Landtagswahl gestern, Sonntag, haben die Grünen eines ihrer vier Bundesratsmandate verloren. Damit ist prinzipiell auch der Fraktionsstatus - und die dafür bezahlte Klubförderung - weg. Es sei denn, der Bundesrat beschließt, ihnen den Klubstatus auch mit nur drei Mandataren zuzugestehen. Das vierte Tiroler Mandat ging an die FPÖ.
Laut Geschäftsordnung bräuchte es eigentlich fünf Mitglieder für einen Klub. Aber die Länderkammer kann Ausnahmen beschließen. Einem solchen (einstimmigen) Beschluss aus dem Dezember 2015 - nach der Wiener Landtagswahl - verdanken die Grünen, dass sie trotz Rauswurfs aus dem Nationalrat im Oktober bisher noch Klubförderung beziehen. Und zwar 44.585 Euro Grundbetrag plus 47.343 Euro für vier Bundesratsabgeordnete und drei EU-Abgeordnete - macht in Summe 91.9128 Euro pro Quartal.
Konstituierende Sitzung des Landtags spätestens am 1. April
Tirol entsendet insgesamt fünf Vertreter in den Bundesrat. Die ÖVP behielt drei, die SPÖ eines und die FPÖ (jetzt wieder stärker als die Grünen) wird künftig ebenfalls einen Tiroler Bundesrat stellen. Schon mit der Niederösterreich-Wahl Ende Jänner ist die FPÖ-Fraktion gewachsen, dort bekam sie das früher vom Team Stronach besetzte Mandate.
Insgesamt gibt es jetzt 14 Freiheitliche in der Länderkammer, 22 von der ÖVP, 20 von der SPÖ, drei von den Grünen und zwei ohne Fraktion. Wirksam werden diese Mandatsverschiebungen mit der Wahl der Bundesräte durch die Landtage. In Niederösterreich findet die Konstituierende Sitzung am 22. März statt, in Tirol gibt es noch keinen Termin, der spätestmögliche wäre der 1. April.
(APA)