Ein neuerlicher Medientermin von Kanzler Kurz und Vizekanzler Strache zu den bis Sommer geplanten Reformen brachte wenig Neues - ein genauer Zeitplan für die Rechtsbereinigung wurde nicht skizziert. Eine genaue Liste der von der Streichung betroffenen Rechtsverordnungen will Justizminister Moser am Freitag veröffentlichen.
Mit einem zweiten Medientermin diese Woche will die türkis-blaue Regierung Aufmerksamkeit auf die kommenden Reformvorhaben lenken. Nachdem Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) am Dienstag die Pläne umrissen, nahmen sie am Freitagvormittag Reform- und Justizminister Josef Moser (ÖVP) in ihre Mitte – um konkreter über die federführend von Moser geleitete Rechtsbereinigung zu sprechen.
Wie bereits seit längerem bekannt, waren dafür Gesetze und Verordnungen, die vor dem 1. Jänner 2000 beschlossen wurden, auf Gültigkeit und Anwendbarkeit hin durchforstet worden. 2500 dieser Rechtsvorschriften wurden als nicht mehr notwendig gemeldet. Insgesamt seien 600 Gesetze betroffen - etwas mehr als ein Drittel aller Gesetze. Außerdem sollen 1800 Verordnungen entfallen.
Die genaue Liste der von der Bereinigung betroffenen Vorschriften werde am Freitag noch „auf dem Internet meines Ministeriums veröffentlicht“, sagte Moser. Darunter fänden sich Rechtsvorschriften, die etwa noch aus der Monarchie stammen würden; aus dem Arbeitnehmerschutz würden vier, aus dem Verbraucherschutz keine, aus dem Umweltschutz drei Verordnungen aufgehoben: Man wolle durch die ersatzlosen Streichungen „nicht in den Verdacht geraten, dass wir Standards minimieren wollen“, sagte Moser.
Allerdings: Wie der genaue Zeitplan für die Rechtsbereinigung aussehe? Diese Information gab es am Freitag nicht von Moser, Kurz und Strache. Kurz sagte lediglich, man wolle das „Zeitfenster“ bis zum Beginn des österreichischen EU-Ratsvorsitzes am 1. Juli nutzen, um die am Dienstag angekündigten Reformschritte zu setzen. Das sogenannte „Gold-Plating“, also die Übererfüllung von EU-Anforderungen, soll ab 15. Mai einmal einer Prüfung unterzogen werden. Zur Rechtsbereinigung hatte es in der Vergangenheit geheißen, dass diese nach einer Begutachtungsfrist und nach der Beratung der Abgeordneten im Herbst vom Parlament beschlossen werden solle. Das Zweite Rechtsbereinigungsgesetz langte am Freitag noch im Nationalrat ein, wo das Ende der Begutachtungsfrist mit 1. Juni angegeben wurde. Wer eines der von der Streichung potenziell bedrohten Gesetze beibehalten will, kann dies bis dahin dem Justizministerium melden.
>> Zweites Rechtsbereinigungsgesetz auf der Website des Parlaments