Nach dem dramatischen Geschehen bei Fiat Chrysler stellt sich auch in heimischen börsenotierten Firmen die Frage: Wie viel Privatheit steht einem schwerkranken Firmenchef zu?
Wien. Es war ein dramatisches Wochenende für Fiat Chrysler. Sergio Marchionne, der seit 2004 amtierende, hoch angesehene Chef des Autobauers, musste überraschend abgelöst werden. Wochen nach einem chirurgischen Eingriff hatte sich sein Gesundheitszustand massiv verschlechtert, Medienberichten zufolge liegt er im Koma. Marchionne werde nicht mehr in seine berufliche Tätigkeit zurückkehren können, gab der Aufsichtsrat am Samstag bekannt. In einer kurzfristig einberufenen Sitzung wurde der Markenchef von Jeep, Mike Manley, als Nachfolger bestellt.
Die Aktien des Konzerns brachen am Montag ein, im Lauf des Dienstags legten sie wieder zu. Ebenfalls am Dienstag hieß es, es werde keine ärztlichen Bulletins zum Zustand Marchionnes geben. Auch von „stärksten Sicherheitsvorkehrungen“ rund um das Krankenhaus, in dem der Ex-Fiat-Chef behandelt wird, war die Rede.
Der Artikel gibt den Stand vom 24. Juli wieder. Einen Tag später wurde bekannt, dass Sergio Marchionne verstorben ist. >>> mehr dazu
Ein tragisches Geschehen, das auch für andere börsenotierte Unternehmen Fragen aufwirft: Wie man mit solchen Situationen umgeht – und welche rechtlichen Pflichten man dann hat. Wie viel Privatsphäre steht einem schwerkranken Firmenchef zu? Was wiegt schwerer: sein Anspruch auf Geheimhaltung seiner Gesundheitsdaten – oder das Recht der Anleger auf Information über kursrelevante Tatsachen? Anders gesagt: Besteht womöglich sogar Ad-hoc-Pflicht?