Das Wissenschaftsministerium argumentiert mit der Gleichbehandlung erwerbstätiger und nicht erwerbstätiger Studenten. Der VfGH hat sich damit gar nicht befasst.
Der Argumentation des Bildungsministeriums zum Ende der Gebührenbefreiung für Langzeitstudenten stellt sich die Abteilung für Bildungspolitik der Arbeiterkammer (AK) Wien entgegen. Wie auch die "Presse" berichtete, habe der Verfassungsgerichtshof (VfGH) in seinem Erkenntnis nicht die Befreiung für Erwerbstätige kritisiert, es ging vielmehr um die Ungleichbehandlung selbstständig tätiger Studenten.
Mit der Maßnahme, die vom VfGH aufgehobene Regelung nicht zu reparieren, ziele man nicht auf erwerbstätige Studierende ab, sondern beseitige "eine Ungleichheit zwischen erwerbstätigen und nicht erwerbstätigen Studierenden", hieß es am Donnerstag aus dem Ministerium. Die Aufhebung des betroffenen Paragrafen des Universitätsgesetzes (UG) sei allerdings nicht wegen einer derartigen Ungleichbehandlung, sondern einer anderen Gleichheitswidrigkeit erfolgt.
Nicht an generellem Erlass gerüttelt
Der Verfassungsgerichtshofs habe nach einer Klage einer selbstständig erwerbstätigen Studentin die Regelung aufgehoben, da es laut VfGH eine Ungleichbehandlung zwischen unselbstständig und selbstständig Erwerbstätigen gibt (aufgrund der Definition des Einkommensbegriffs), erklärt AK-Expertin Iris Wahlmüller. "An der Sinnhaftigkeit und Legitimität einer Erlass-Regelung für Erwerbstätige wurde seitens des VfGH ganz generell nicht gerüttelt."
(APA/red.)