Regierungsprogramm. Im Bereich Finanzen und Steuern plant die neue Regierung zahlreiche Änderungen. Der Kinderbonus von 1500 Euro gilt nur bis zum 18. Lebensjahr und ersetzt andere Absetzbeträge.
Es waren schöne Rechenbeispiele, mit denen die Parteien im Wahlkampf ihre Steuermodelle bewarben. 4220 Euro pro Jahr „spätestens ab 2022“ werde sich eine Familie mit zwei Kindern (zwei Lohnbezieher) pro Jahr ersparen, meinte etwa die ÖVP. Die FPÖ kam auf eine jährliche Entlastung von 3697,56 Euro – berechnet damals für „Die Presse“ vom neuen Finanzstaatssekretär, Hubert Fuchs.
Bis es tatsächlich so weit kommt, wird es allerdings noch ein wenig dauern. Die Regierung verspricht in ihrem Arbeitsübereinkommen zwar eine große Steuerreform, allerdings mit dem Zusatz „2020“. Man wird sich also gedulden müssen.
Grundsätzlich gilt das Ziel, die Steuern- und Abgabenquote auf 40 Prozent zu senken. Mit Jahresbeginn 2018 soll im Finanzministerium eine Taskforce mit der Neukodifizierung des Einkommensteuergesetzes beginnen. Ziel soll es sein, das Steuerrecht „einfacher und gerechter“ zu gestalten. Profitieren sollen davon nicht nur die Lohnsteuerzahler, sondern vor allem auch die Unternehmen.
Versprochen wird in dem Regierungsübereinkommen etwa eine Senkung der Körperschaftssteuer auf ein Niveau, „das unsere heimischen KMU nachhaltig entlastet und Anreize setzt, in Österreich zu investieren“. Eine konkrete Zahl wird nicht genannt.
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Was sehr wohl konkret angekündigt wird, ist eine „Entlastung des Tourismus durch die Senkung des Umsatzsteuersatzes für Übernachtungen von 13 auf zehn Prozent“. Also auf das Niveau vor der Steuerreform 2016. Damit hat Elisabeth Köstinger als neue Ministerin unter anderem für Tourismus bei ihrer Klientel gleich einen guten Einstieg.
Kinderbonus mit Ablaufdatum
Bei dem schon vor Tagen durchgesickerten Kinderbonus in Höhe von 1500 Euro pro Kind und Jahr (siehe dazu auch die Analyse auf Seite 20) gibt es nun Präzisierungen. Im Gegenzug erfolgt die Streichung des Kinderfreibetrages und der Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten. Der steuerliche Absetzbetrag von 1500 Euro pro Kind steht nur zu, wenn Anspruch auf Familienbeihilfe besteht und das Kind in Österreich lebt. Zudem steht die steuerliche Begünstigung nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes zu – also nicht mehr bei einem Studium.
Vorgesehen sind weiters steuerliche Erleichterungen bei der Pflege älterer Angehöriger. Derzeit seien die Regelungen zur Absetzbarkeit von außergewöhnlichen Belastungen komplex. Der Selbstbehalt ist progressiv vom Einkommen und degressiv von persönlichen Umständen (Alleinverdiener, Kinder) abhängig. Ziel sei hier eine starke Vereinfachung.
Viele Maßnahmen sollen Unternehmen in Österreich helfen (siehe dazu auch Bericht auf Seite 19). Ein klares Bekenntnis gibt es beispielsweise zur Senkung der „international sehr hohen Lohnnebenkosten“. Dazu beitragen soll auch, dass es keine Zweckentfremdung von Mitteln, etwa beim Familienlastenausgleichsfonds, mehr geben soll. Unternehmensübergaben in der Familie sollen grundsätzlich erleichtert werden, der Freibetrag betreffend die Grunderwerbsteuer erhöht werden.
Auf Kleinunternehmen ausgerichtet ist eine Internetsteuer. Bisher unterliegen Bestellungen aus Nicht-EU-Ländern unter 22 Euro nicht der Umsatzsteuer. Künftig soll bei Bestellungen aus dem EU-Ausland ab dem ersten Euro Umsatzsteuer anfallen, damit die inländischen Unternehmer nicht benachteiligt werden.
Die neue ÖVP-FPÖ-Regierung möchte weiters Auswirkungen und Verwaltungskosten aller Bagatellsteuern „mit dem Ziel einer signifikanten Reduktion“ evaluieren, konkret genannt wird die Sektsteuer.
Eine Steuerumstellung gibt es für Autofahrer. Es soll einen „aufkommensneutralen Systemwechsel“ geben, der sich bei der Steuerhöhe nicht mehr an der Motorleistung, sondern am Verbrauch orientiert. Hochpreisige Kraftfahrzeuge mit Hybridantrieb sollen von der Befreiung der Normverbrauchsabgabe ausgenommen werden.