Ticker Verhandlungstag 10 Dem einstigen Starlobbyisten Peter Hochegger wird im Buwog-Prozess vorgeworfen, mit seinem Teilgeständnis eine Strategie zu verfolgen. Auch sein Erinnerungsvermögen sorgt bei manchem Verteidiger für Verwunderung. Die "Presse" berichtete live aus dem Wiener Straflandesgericht.
Ein Schlagabtausch mit richterlichen Unterbrechungen, die Suche nach Glaubwürdigkeit und das Hinterfragen von Erinnerungslücken. So lauten die drei Komponenten, aus denen sich der zehnte Verhandlungstag im Korruptionsprozess gegen den früheren Finanzminister Karl-Heinz Grasser und 13 weitere Angeklagte zusammengesetzt hat. Der Ton war zum Teil unfreundlich, genervt – und doch kamen hie und da kurze Lacher auf - etwa, als der teilgeständige, frühere Lobbyist Peter Hochegger erklärte, er habe ein Konto in Brasilien, kenne dessen Kontonummer – aber: „Die werde ich Ihnen natürlich nicht sagen.“ Ebenfalls für Schmunzeln sorgten seine Ausführungen, er sei „dankbar für alles“. Und: „Das Leben ist ein Lernprozess.“
Der Reihe nach: Zunächst wurde Hochegger vom Anwalt seines einstigen Geschäftspartners Walter Meischberger, Jörg Zarbl, eine „verbotene Absprache mit der Justiz“ unterstellt. Denn, so der Pflichtverteidiger, am 15. Dezember 2017, jenem Tag, an dem Hocheggers Verteidiger Leonhard Kregcjk dessen Teilgeständnis in seinem Eröffnungsvortrag vorbrachte, habe es vorab in den sozialen Medien schon Spekulationen darüber gegeben. Besonders auffällig sei der Tweet des „Falter“-Chefredakteurs Florian Klenk gewesen, der da gelautet habe: „Dass Hochegger auspackt war seit Dezember 2016 in höchsten Justizkreisen bekannt. Ich bekam die Info auch (war aber streng off records). Seltsam, wie überrascht sich die Staranwälte heute geben. Auch sie wussten es natürlich und haben immer noch keine Strategie.“
Außerdem, so Zarbl, habe Oberstaatsanwalt Alexander Marchart in der Prozesspause an jenem Tag ein Gespräch zwischen Hochegger und Meischberger unterbrochen – ein Vorgehen, das von anderen mit einem „Tumult“ verglichen worden sei. (Marchart konterte später, er habe lediglich wissen wollen, ob hier Verdunkelungsgefahr bestehe - weil er dann gegebenenfalls Untersuchungshaft über Meischberger verhängt hätte).
Hochegger bestritt eine etwaige Absprache vehement, auch die Oberstaatsanwälte schlossen eine solche aus. Nichtsdestotrotz beantragte Zarbl die „zeugenschaftliche Einvernahme“ der Oberstaatsanwälte, der Leiterin der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, Ilse-Maria Vrabl-Sanda, von Klenk, Kregcjk, zwei weiteren früheren Hochegger-Anwälten und des Journalisten L. Zur Begründung dieser Personenauswahl führte Zarbl außerdem Hocheggers Vergangenheit bei den Freimaurern an und meinte, in diversen Schrieben sei eine „Freimaurer-Diktion" verwendet worden.
Eine Kontonummer, sonst nichts
Verbal umfehdet wurde zuletzt das ominöse Konto 400.815. Hochegger sagte, dass ihm der Bankangestellte W. einen Zettel gezeigt habe, mit Kontonummern und -namen darauf. Und er habe gemeint, dass „Karin" dem mitangeklagten Immobilienmakler Ernst Karl Plech gehöre, „Natalie" Meischberger und „400.815" Grasser. Das sei für ihn wie ein Blitzschlag gewesen, daher habe er sich die Kontonummer gemerkt, meinte Hochegger dazu. Zarbl und der Plech-Anwalt Georg Kudrna wunderte dies sehr, wusste Hochegger von jenem Tag doch sonst nichts mehr – weder, ob der Zettel in einer Folie oder einer Mappe gesteckt habe, noch, wo genau bzw. an welchem Datum das Treffen stattgefunden habe.
Die übrigen Angeklagten bestreiten die Vorwürfe sowie Hocheggers Version der Geschehnisse vehement. Es gilt die Unschuldsvermutung. Morgen, Mittwoch, um 9:30 Uhr wird die Verhandlung fortgesetzt.
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