BVT: Moser will Prüfung durch Staatsanwaltschaft Korneuburg

PRESSEKONFERENZ ZUR CAUSA BVT: MOSER
PRESSEKONFERENZ ZUR CAUSA BVT: MOSERAPA/HERBERT NEUBAUER
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Justizminister Josef Moser (ÖVP) plant nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts Wien zur Hausdurchsuchung beim BVT eine Prüfung der Causa durch die Staatsanwaltschaft Korneuburg. Er kritisiert die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft.

Justizminister Josef Moser (ÖVP) hat nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts Wien in der Affäre um das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) eine umfassende Prüfung der Causa durch die Staatsanwaltschaft Korneuburg angekündigt. Darüber hinaus plant Moser eine Änderung des Staatsanwaltschaftsgesetzes und kritisiert das Vorgehen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft.

Von der Entscheidung des Oberlandesgerichts, wonach die Hausdurchsuchungen im BVT sowie in mehreren Privatwohnungen von BVT-Mitarbeitern größtenteils unzulässig und nicht verhältnismäßig waren, zeigte sich Moser bei einem Pressekonferenz in Alpbach nicht wirklich überrascht.

Entsprechende Maßnahmen zog er sogleich aus dem Hut: Bei Ermittlungen gegen bedeutende Einrichtungen der Republik sollen Oberstaatsanwaltschaft, Fachaufsicht und Justizminister künftig früher informiert und eingebunden werden, sagte der Minister. Einen Vorschlag dazu habe sein Ministerium schon ausgearbeitet.

Prüfung des "Ermittlungsdrucks" aus dem Innenministerium

Die Staatsanwaltschaft Korneuburg "wird die gesamten Abläufe in jede Richtung überprüfen", erklärte Moser. Dass Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) die Verantwortung für das Debakel bei der Justiz sieht, wollte der Justizminister nicht näher kommentieren. Moser kündigte zum einen eine "Beleuchtung der Entscheidungsstrukturen" in der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft an und betonte zugleich, dass man genau prüfen werde, welchen "Ermittlungsdruck" es aus dem Innenministerium auf die Staatsanwaltschaft gab.

Für die bei der Hausdurchsuchung sichergestellten Unterlagen und Daten gibt es übrigens kein Verwertungsverbot, auch wenn das Oberlandesgericht entschieden hat, dass die Hausdurchsuchungen nicht rechtens waren. Das Erstgericht entscheide im Falle einer Verhandlung über die Verwendung der Beweismittel, so Moser. Auch der BVT-Untersuchungsausschuss im Parlament, der nächste Woche seine Arbeit aufnimmt, darf die ihm übermittelten Unterlagen aus den Hausdurchsuchungen verwenden.

Verärgert über mangelnde Einbindung

Verärgert zeigte sich Moser über die in seinen Augen mangelnde Einbindung von Oberstaatsanwaltschaft und Justizministerium rund um die Hausdurchsuchungen. Übergeordnete Kontrollinstanzen seien von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft "bewusst ausgeschlossen" worden, sagte Moser. Dies sei allerdings laut Staatsanwaltschaftsgesetz so vorgesehen.

Die dahin gehenden Änderungen seien 2015 beschlossen worden, um mögliche politische Interventionen an der Wurzel zu unterbinden, erklärte Moser. Dass die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft weder die Oberstaatsanwaltschaft noch die Fachaufsicht und Justiz-Generalsekretär Christian Pilnacek und auch nicht den Justizminister über bevorstehenden Ermittlungen und Hausdurchsuchungen informiert hatte, stößt Moser dennoch sichtlich sauer auf.

Nachdem die Anzeigen gegen die BVT-Mitarbeiter vom Generalsekretär des Innenministeriums Peter Goldgruber gekommen waren und das Kabinett von Innenminister Kickl Zeugen vermittelt hatte, hätte aus Gründen der "Waffengleichheit" auch der Generalsekretär des Justizministeriums, die Fachaufsicht und die Oberstaatsanwaltschaft informiert werden müssen.

Wenn das "Pendant" des Innenministeriums dies einbringe, könne man an und für sich erwarten, dass darüber der Generalsekretär des Justizministeriums informiert werde. Das sei auch der Grund gewesen, warum Pilnacek darauf hingewiesen habe, "dass er das persönlich als Schweinerei erachtet", meinte Moser.

Moser wünscht sich Berichtspflicht

Die Staatsanwaltschaft Korneuburg - die Behörde kümmert sich bereits um die Anzeigen gegen Goldgruber in der Causa - werde jedenfalls die Entscheidungsstrukturen in der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft prüfen. Wer letztlich die Verantwortung für das Debakel trage, traute sich Moser nicht einzuschätzen.

Seit Einbindung des Justizministeriums habe es jedenfalls zahlreiche Dienstbesprechungen zwischen Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft sowie den übergeordneten Kontrollinstanzen gegeben. Es lägen inzwischen über 50 Berichte in der Causa vor. Zudem wurde der Weisenrat im Justizministerium eingebunden. Der Staatsanwaltschaft wurde aufgetragen, besonderes Augenmerk auf die Sensibilität der beschlagnahmten Daten zu legen und größte Sorgfalt walten zu lassen.

Bei künftigen Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft über bedeutende Einrichtungen der Republik wünscht sich Moser eine frühere Berichtspflicht an die höheren Instanzen der Justiz. Zwischen Staatsanwaltschaft und Journalrichter soll es in ähnlich gelagerten Fällen - außer bei absoluter Gefahr in Verzug - nur mehr schriftliche und keine fernmündliche Kommunikation geben, und die Beweisaufnahme soll in Zukunft im Einvernehmen mit der Oberstaatsanwaltschaft beantragt werden. Der Minister solle natürlich weiterhin keinen Einfluss auf Ermittlungen nehmen, sagte Moser.

(APA)

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