Der Listengründer hatte Innenminister den "Drahtzieher" einer "illegalen Hausdurchsuchung" beim Verfassungsschutz unterstellt. Außerdem hatte Pilz Kickl "eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit" genannt.
Die Affäre rund um die Hausdurchsuchungen im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) spitzt sich weiter zu: Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) bringt im Zuge der Affäre nun eine Klage gegen den früheren grünen Abgeordneten Peter Pilz ein. Der Abgeordnete der gleichnamigen Partei solle die Behauptung unterlassen, dass "Herbert Kickl als Innenminister eine illegale Hausdurchsuchung im eigenen Haus beim Verfassungsschutz durchführen ließ", heißt es in einem Bericht der "Kronen Zeitung" vom Samstag.
Konkret geht es um die Aussage des Ex-Listenchefs im Rahmen einer Pressekonferenz, bei der er Kickl als "Drahtzieher und Kopf" der Hausdurchsuchungen bezeichnet hatte. Weiters soll Pilz dem Bericht zufolge widerrufen, dass der Innenminister "eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit" wäre. Das sei ehrenbeleidigend (§1330 Abs.1 und 2 ABGB) sowie kreditschädigend (§1330 Abs.2 ABGB).
"Ermittlungsdruck" als "Kandidat für Unwort des Jahres"
In diesem Zusammenhang kritisierte Kickl auch seinen Regierungskollegen, Justizminister Josef Moser (ÖVP). Allerdings nicht in der "Kronen Zeitung", sondern in der Samstag-Ausgabe der "Tiroler Tageszeitung". Dass Moser von "Ermittlungsdruck" in der Causa BVT gesprochen habe, tat Kickl dort als "Herumgerede" ab. Die Äußerung sei "inhaltlich absurd". Es handle sich vielmehr um eine "gesetzlich verankerte Verpflichtung der Sicherheitsbehörden". So gesehen sei "Ermittlungsdruck" fast ein "Kandidat für das Unwort des Jahres".
Auf die Frage, ob sich Moser mit derartigen Äußerungen womöglich habe "abputzen" wollen, wie es der freiheitliche Klubobmann Walter Rosenkranz zuletzt vermutet hatte, antwortete Kickl: "Vielleicht ist 'Abputzen' ein etwas überzogener Begriff. Ich denke, der Herr Justizminister zielt mit seinen Aussagen darauf ab, dass er überprüfen wird, ob es in der Justiz einen Optimierungsbedarf gibt. Ich halte mich an die Strafprozessordnung, ich halte mich an die Gewaltentrennung."
Am Dienstag beginnt der parlamentarische Untersuchungsausschuss zur Causa BVT - dem auch Pilz angehören wird.
Auf einen Blick
Es begann mit einer Hausdurchsuchung beim Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) sowie der Suspendierung mehrerer Mitarbeiter des BVT, inklusive deren Chef, Peter Gridling. Geblieben ist davon nicht viel: Das Bundesverwaltungsgericht hob die Suspendierung Gridlings und zweier weiterer Mitarbeiter des BVT wieder auf – und am Dienstag entschied das Oberlandesgericht Wien (OLG), dass auch die Hausdurchsuchung rechtswidrig stattgefunden hatte.
Am Dienstag kommender Woche untersucht ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss die Causa. Indes kündigte Justizminister Josef Moser (ÖVP) eine Prüfung der Affäre durch die Staatsanwaltschaft Korneuburg an.
>>> Bericht in der "Kronen Zeitung"
>>> Kickl in der "Tiroler Tageszeitung"
(APA/Red.)