Ehemalige BVT-Mitarbeiter - Zeugen in der Causa - können nicht sagen, warum das Kabinett von Innenminister Kickl (FPÖ) ihre Erzählungen aus dem BVT als strafrechtlich relevant einstuften. Anwalt Lansky entschlug sich durchgehend.
Im BVT-Untersuchungsausschuss sind am Mittwoch erstmals Belastungszeugen als Auskunftspersonen geladen. Ihre Aussagen sollen für die Hausdurchsuchung im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) am 28. Februar 2018 ausschlaggebend gewesen sein. Die erste Zeugin am Dienstag war Ria Ursula P., ehemalige Mitarbeiterin im BVT und erste Zeugin, die bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ausgesagt hat.
Sie outete sich am Dienstag als jene Zeugin, die mit Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) vor ihrer Aussage bei der Staatsanwaltschaft zusammengetroffen war. Außerdem bekundete sie, im BVT Unprofessionalität und Mobbing erlebt zu haben. Vor allem bemängelte sie das schlechte Englisch ihres Vorgesetzten, der "Rehbraten" mit "Bambi Meat" übersetzt habe. Warum sie deswegen allerdings zur WKStA ging, konnte sie nicht sagen, denn: Strafrechtlich Relevantes falle ihr nicht mehr ein. Generalsekretär Peter Goldgruber habe ihr gesagt, dass ihre Vorwürfe strafrechtlich relevant seien, sie selber habe dies nicht beurteilen können.
Auch zweiter Zeuge kennt Gründe für Aussage nicht
Zweite Auskunftsperson: Martin W. Er war Abteilungsleiter der größten Abteilung im BVT und gilt als Hauptbelastungszeuge. Es wird vielfach vermutet, dass er Co-Autor des ominösen Dossiers voller Vorwürfe gegen Mitarbeiter des BVT ist - ein Auslöser der BVT-Affäre. Die Staatsanwaltschaft versucht derzeit den anonymen Schreiber ausfindig zu machen, gegen den es etliche Anzeigen wegen Verleumdung, Verrat des Amtsgeheimnisses, Übler Nachrede und Ähnlichem gibt. Weiss sagte allerdings, mit dem Konvolut nichts zu tun zu haben - und: Den Kontakt zum Innenminister-Kabinett habe er nicht wegen der Vorwürfe gesucht, sondern wegen seiner Karenzierung. Warum er zum Zeugen wurde, konnte Weiss nicht sagen.
Als letzter Zeuge war am Dienstag Staranwalt Gabriel Lansky geladen. BVT-Beamte sollen widerrechtlich beschaffte Daten seiner Kanzlei nicht wie vorgeschrieben zurückgegeben beziehungsweise gelöscht haben, sondern diese aufbewahrt und weiterverwendet haben. Lansky verweigerte Aussage - Neues gab es von ihm also nicht.