"Größte Reform der Zweiten Republik": Nationalrat beschließt Kassenreform

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PRESSEKONFERENZ ZUR SOZIALVERSICHERUNGSREFORM: KURZ / STRACHE / HARTINGER-KLEINAPA/HERBERT NEUBAUER
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Die Abgeordneten von ÖVP und FPÖ haben die Kassenreform beschlossen. Es gab eine Änderung in letzter Sekunde: Die Regierung änderte nach Sozialpartner-Verhandlungen das Führungmodell beim Dachverband.

Allen Protesten von SPÖ und Gewerkschaft zum Trotz ist die Strukturreform der Sozialversicherung am Donnerstag vom Nationalrat abgesegnet worden. Damit wird die Zahl der Träger stark reduziert und die Machtposition der Arbeitgeber in den Gremien deutlich ausgebaut.

Der Hauptverband der Sozialversicherungsträger wird in seiner Bedeutung geschmälert, behält aber dank eines Abänderungsantrags doch fixe Vorsitzende. Ursprünglich war ja geplant, dass die Obmänner der Träger in einem Rotationsprinzip die Leitung überhaben.

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Größter Brocken der Reform ist die Fusion der neun Gebietskrankenkassen zu einer österreichischen Gesundheitskasse, wobei neun Länderstellen erhalten bleiben. Die ÖGK schließt einen österreichweiten Gesamtvertrag für die Ärztehonorare ab. Bis 2021 sollen die Leistungen harmonisiert werden. Eine Selbstständigen-Kasse entsteht aus der Gewerblichen und der Bäuerlichen Sozialversicherung, weiters fusionieren Beamten- und Eisenbahner-Kasse. Weiter bestehen dürfen Pensionsversicherungsanstalt und die Unfallversicherung AUVA.

Eliminiert wird mit dem heutigen Beschluss die erst im November vom Nationalrat beschlossene und von der Opposition heftig kritisierte Bestimmung, wonach die Sozialministerin notwendige "Vorbereitungshandlungen" für jedwedes Gesetzesvorhaben im Bereich der Sozialversicherungsgesetze setzen darf, sofern ein entsprechender Entwurf bereits in parlamentarischer Handlung steht.

Der Abänderungsantrag zur Führungsebene des neuen Dachverbandes kam in letzter Minutze. Das ursprünglich von der Regierung geplante - und mehrfach kritisierte - Rotationsprinzip, das sieben verschiedene Vorsitzende in fünf Jahren gebracht hätte, wurde nach Gesprächen mit den Sozialpartnern Wirtschaftskammer und Gewerkschaft verworfen. Nun kommt ein Führungsmodell mit zwei fixen Vorsitzenden, die aus dem Kreis der zehn Obleute und Stellvertreter der fünf neuen Sozialversicherungsträger gewählt werden.

Emotionale Debatte im Nationalrat

Die Debatte der Kassenreform war wohl die heftigste im Nationalrat in der Ära Türkis-Blau. Zahlreiche tatsächliche Berichtigungen, persönliche Erwiderungen und Geschäftsordnungsmeldungen führten zu einer zerhackten und untergriffigen Diskussion, die auch den ein oder anderen Ordnungsruf durch den Vorsitz führenden Nationalratspräsidenten Wolfgang Sobotka (ÖVP) zur Folge hatte. Ein kleines Beispiel zum Charakter der Debatte: "Ehe der Hahn zwei Mal kräht, hast du die Arbeitnehmer drei Mal verraten", meinte Ex-Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) in Richtung von ÖAAB- und VP-Klubobmann August Wöginger (ÖVP).

SPÖ-Klubobfrau - und Ex-Gesundheitsministerin - Pamela Rendi-Wagner bestritt, dass mit der Reform die Sozialversicherung schlanker werde, wie ÖVP und FPÖ behaupten. Vielmehr werde mit der Österreichischen Gesundheitskasse eine zusätzliche Verwaltungsebene eingezogen, die als einziges Ziel eine neue Machtstruktur habe.

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Darauf baute auch die Kritik von Neos-Klubchefin Beate Meinl-Reisinger auf. Die Reform sein ein "Pflanz". Der heutige Beschluss bringe nur türkisen und blauen Funktionären Vorteile. Die Versicherten würden keine besseren Leistungen erhalten, auch nicht mehr Kassenärzte. Zudem bleibe die ÖVP-Klientel wie Beamte und Bauern ausgeklammert.

Eine Aushebelung der Selbstverwaltung will "Jetzt"-Mandatarin Daniela Holzinger im Gesetzesvorschlag erkennen. Sie plädierte dafür, mittels Sozialwahl die Positionen in der Sozialversicherung zu bestimmen. Denn den Patienten bringe es nicht, wenn die Funktionäre einfach per Gesetz farblich ausgetauscht würden. Rendi-Wagner befürchtet indes, nach der von der SPÖ vermuteten Umfärbung in den Gremien würden Selbstbehalte, Ambulanzgebühren und Leistungseinschränkungen folgen. So sei der heutige Beschluss auch "brandgefährlich". Die Gesundheitsfinanzierung werde aufs Spiel gesetzt.

Hartinger-Klein: "Wir schreiben Geschichte"

"Heute ist ein denkwürdiger Tag, wir schreiben Geschichte", jubelte hingegen Sozialministerin Beate Hartinger (FPÖ) über "die größte Reform der Zweiten Republik", um gleich zu versichern, dass ihr Ziel immer gewesen sei, die Sozialversicherung für die Versicherten zu reformieren. Die einzigen Verlierer jetzt seien die Funktionäre. Dagmar Belakowitsch, ebenfalls von der FPÖ, meinte in Richtung Gewerkschaft und SPÖ-Klub: "Ich bin ja schon froh, dass Sie heute nicht mit dem Pflasterstein gekommen sind." Die Kassenfunktionäre sollten nicht auf die Straße gehen, sondern die Patienten behandeln. Warum demonstriert wird, ist für Belakowitsch klar: "Die roten Bonzen sind die Verlierer."

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Auch Wöginger monierte, dass in seinen Augen bisher die SPÖ-Gewerkschafter jede Strukturreform verhindert hätten. Nun mache man eine Reform, aus der Geld überbleibe, das man für kürzere Wartezeiten in den Ambulanzen und mehr Fachärzte im ländlichen Raum verwenden könne. Zurückgewiesen wurden die SPÖ-Behauptungen, dass Einschnitte für die Patienten unmittelbar bevorstünden: "Wir schließen keine Einrichtungen und kürzen auch keine Leistungen", meinte Wöginger, der die Reform zusammen mit Hartinger-Klein verhandelt hatte.

Zu den zahlreichen weiteren Gesetzesbeschlüssen am Donnerstag zählt das neue Ärztegesetz, das es Medizinern ermöglicht, andere Ärzte anstellen. Es wurde Donnerstagnachmittag vom Nationalrat einstimmig beschlossen. Ab sofort können Ärzte andere Ärzte anstellen. Änderungen gibt es auch bei der Notarztausbildung sowie beim ärztlichen Beistand für Sterbende. Es dürfen demnach Maßnahmen gesetzt werden, "deren Nutzen zur Linderung schwerster Schmerzen und Qualen im Verhältnis zum Risiko einer Beschleunigung des Verlusts vitaler Lebensfunktionen überwiegt". Wieder herausgenommen wurde der im Vorfeld vielstimmig kritisierte Passus über Alternativmedizin.
Eine Änderung des Kranken- und Kuranstaltengesetzes räumt den Ländern die Möglichkeit ein, in ihren öffentlichen Spitälern Sonderklassegebühren für jene ambulanten Leistungen einzuheben, die bisher stationär erbracht wurden. Mit der so genannten Kompetenzbereinigung werden die gegenseitigen Zustimmungsrechte von Bund und Ländern gestrichen. Die Kinder- und Jugendhilfe wird verländert.

Eckpunkte der türkis-blauen Sozialversicherungsreform

Die derzeit 21 Träger werden auf fünf reduziert, der Hauptverband zu einem Dachverband und die Zahl der Funktionäre geschrumpft.

Die neun Gebietskrankenkassen (sowie weitere Betriebskrankenkassen) werden zur Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) zusammengefasst. Den dort Versicherten soll das gleiche Leistungen für gleiche Beiträge bringen. Es wird nur noch eine Stelle für die Beitragseinhebung mit Budget- und Personalhoheit geben, die ÖGK schließt einen österreichweiten Gesamtvertrag für die Ärztehonorare ab. Bis 2021 sollen die Leistungen harmonisiert werden.

Bauern und Unternehmer kommen in der neuen Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS) zusammen, dritter Sozialversicherungsträger wird die Versicherungsanstalt für den öffentlichen Dienst, Eisenbahn und Bergbau (BVAEB). Die Pensionsversicherungsanstalt (PV) bleibt bestehen, ebenso die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA), die punkto Unfälle aber nicht mehr für die Unternehmer zuständig sein wird.

Weiters wird die Zahl der Kassenfunktionäre reduziert: statt mehr als 2000 sollen es künftig nur noch rund 480 sein. Die Zahl der Verwaltungsgremien schrumpft von 90 auf 50. Der Hauptverband der Sozialversicherungsträger wird "verschlankt" und zu einem Dachverband umgebaut, der nur mehr koordinierende Aufgaben für die Sozialversicherungen übernehmen soll. Den Vorsitz dort üben zwei Obleute als Doppelspitze aus. Sie werden aus dem Kreis der zehn Obleute und Stellvertreter der fünf neuen Sozialversicherungsträger gewählt.

Der weitere Fahrplan: Die Beschlüsse im Nationalratsplenum und im Bundesrat sind für Dezember vorgesehen, womit das Gesetz per 1. Jänner 2019 in Kraft treten kann. Mit 1. April 2019 werden pro Träger Übergangsgremien zur Vorbereitung des Fusionsprozesses eingesetzt und neue leitende Mitarbeiter gesucht. Mit gleichem Datum will die Regierung die verordnete "Ausgabenbremse" bei den Sozialversicherungen wieder aufheben. Ab 1. Jänner 2020 soll die neue Kassenstruktur dann gültig sein.

(APA/Red.)

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