Stadt Linz gibt lange verschollen geglaubtes Klimt-Bild an Erben zurück

APA/REINHARD HAIDER
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Ein aus der Linzer Neuen Galerie verschwundenes Bild, das 2017 überraschend im Nachlass einer Sekretärin wieder auftauchte, wird nun von der Stadt Linz an die Erben der Besitzerin zurückgegeben.

"Es ist wie ein Krimi", sagte der Linzer Bürgermeister Klaus Luger über den Fall rund um die Klimt-Zeichnung "Zwei Liegende" in einer Pressekonferenz im Februar. Die Kunstsammlerin Olga Jäger hatte es 1951 der Neuen Galerie in Linz geliehen. Lange galt das Bild als verschwunden, bis es plötzlich im Nachlass einer Sekretärin auftauchte. Weil die Sekretärin Missstände in der Dokumentation der Neuen Galerie entdeckt hatte, erhielt sie den Klimt daraufhin als "Schweigegeld" von ihrem Chef. 1977 ging sie in Pension, nach ihrem Tod Ende 2017 überbrachte ihr Anwalt das Werk der Stadt.

Die Stadt Linz wird das von der Neuen Galerie als verschollen geglaubte Klimt-Bild nun zurückgeben - das wurde am Freitag bekannt. Eine Vereinbarung mit den Erben der Eigentümerin Olga Jäger sei getroffen worden, bestätigte der Anwalt der Stadt, Bruno Binder, eine Meldung in den OÖN am Freitag. Die entsprechende Übereinkunft ist am Donnerstag im Stadtsenat einstimmig beschlossen worden.

Drei Schiele-Bilder weiterhin verschwunden

Die Erben der Kunstsammlerin werden den bereits erhaltenen Schadenersatz von 67.000 Euro der Stadt zurücküberweisen, erklärte Binder. In der nächsten Woche sei geplant, das Werk der Familie Jäger zu übergeben.

Jenes Klimt-Bild ist eines von vier, um das seit 2009 die Erben der Kunstsammlerin und die Stadt Linz streiten. Jäger hatte die Exponate einst der Neuen Galerie geliehen. Drei der Werke von Egon Schiele sind nach wie vor verschwunden. Nach einem jahrelangen Rechtsstreit zahlte die Stadt Linz schließlich insgesamt 8,34 Millionen Schadensersatz plus Zinsen.

Theoretisch wäre damit die Causa ad acta gelegt. Doch dann fand die Vizerektorin des Lentos im Stadtarchiv ein Schriftstück, wonach die Mutter der Erben 1990 die Leihe aufgekündigt hatte. Damit, so die Rechtsmeinung der Stadt, seien die erst 16 Jahre später eingeklagten Schadensersatzansprüche verjährt, weshalb sie eine Neuverhandlung einklagte. Der Oberste Gerichtshof (OGH) war zur Auffassung gelangt, das Landesgericht müsse den Fall neu und nach mündlicher Verhandlung beurteilen. Diese Verhandlung ist bereits abgeschlossen, die Streitparteien warten auf die Zustellung der schriftlichen Entscheidung.

(Red./APA)

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