Die Staatsanwaltschaften München und Hamburg prüfen einen Anfangsverdacht gegen jene Medien, die das „Ibiza-Video“ veröffentlicht hatten.
Im Zusammenhang mit dem "Ibiza-Video", das in Österreich eine Regierungskrise samt Neuwahl auslöste, sind in Deutschland Anzeigen von Privatpersonen gegen Verantwortliche der "Süddeutschen Zeitung" und des "Spiegel" eingebracht worden. Die Staatsanwaltschaften München und Hamburg prüften diese derzeit, berichtete "Der Standard" am Dienstag.
Durch das „Ibiza-Video“ könnte das Zugänglichmachen von Bildaufnahmen, die geeignet sind, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden, verwirklicht worden sein, hieß es. Außerdem bestehe noch der Verdacht des Zugänglichmachens von höchstpersönlichen Bildaufnahmen, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft München I.
Prüfung „zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte“
Geprüft werde neben einem möglichen Anfangsverdacht auch, ob ein derartiges Handeln "wegen der Wahrnehmung überwiegender berechtigter Interessen, insbesondere zur Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens, straflos war". Ein Amtshilfeersuchen Dritter, also etwa aus Österreich, liegt dem "Standard" zufolge der Staatsanwaltschaft München nicht vor.
Auch in Hamburg, dem Sitz des Nachrichtenmagazins "Spiegel", sind bei der Generalstaatsanwaltschaft inzwischen zwei Strafanzeigen eingegangen, wie man dort bestätigte. Auch dort wird geprüft, "ob zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat vorliegen".
(APA)