MEL-Anlegerin gewinnt vor Gericht gegen Finanzberater

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Der Finanzberater "EFS" muss einer MEL-Anlegerin ihre 15.000 Euro plus Zinsen zurückzahlen, die sie mit MEL-Papieren verloren hat. Das Oberlandesgericht bezeichnete die Beratung von EFS als "grob schuldhaft".

In der Causa um die ehemalige Meinl European Land (MEL, heute Atrium Real Estate) sind nicht nur die Meinl Bank und der Bankier Julius Meinl V. im Visier von Anlegeranwälten, sondern auch unabhängige Finanzdienstleister, die die MEL-Papiere vertrieben haben. Mehrheitlich wird ihnen Fehlberatung vorgeworfen. Nun haben zwei Anleger vor Gericht gegen den Finanzberater Euro Finanz Service Vermittlungs AG (EFS) Recht bekommen, berichten die "Salzburger Nachrichten" (SN). In einem Fall sah das Oberlandesgericht (OLG) Linz "eine besonders schwerwiegende Verletzung von Aufklärungspflichten".  Bereits Ende 2009 gewann ein Anleger in einem ähnlichen Fall gegen den Vermittler "Conectum".

EFS muss volle Summe zurückzahlen

EFS muss der Anlegerin, einer Sekretariatsmitarbeiterin, 15.000 Euro - die gesamte Veranlagungssumme samt Zinsen - zurückzahlen. Das Besondere an dem Urteil: Darin erkenne ein Gericht die Beratung nicht nur als fehlerhaft, sondern als "grob schuldhaft" an belaste den Finanzdienstleister mit der "vollen Haftung", so die Zeitung. EFS müsse daher nicht nur einen Kursverlust rückerstatten, sondern "Schadenersatz im gesamten Wert der Anlage samt Zinsen gegen die Rücknahme der Zertifikate samt Kostenersatz leisten". Das Urteil sei laut dem Anwalt der Anlegerin, Klaus Perner, bereits erfüllt worden, so die Zeitung.

Dem Gerichtsspruch zufolge habe schon die Beraterschulung von EFS darauf abgezielt, "Bedenken der Anleger durch bewusst manipulative Wortwahl erst gar nicht aufkommen zu lassen". Der Zweck des Anlegerprofils sei "geradezu vereitelt" worden

EFS nimmt Vorwurf rechtskräftig auf sich

In einem zweiten Fall hat das Landesgericht Salzburg laut "SN" ähnlich entschieden. EFS habe in diesem Fall nur mehr gegen die Höhe des Streitwerts (25.000 Euro) Einspruch erhoben und ein Mitverschulden der Klägerin, eine Anlegerin aus Salzburg, geltend gemacht. "Damit hat der Finanzdienstleister den Vorwurf grob fahrlässiger Beratung auch bereits rechtskräftig auf sich genommen", wird Perner zitiert.

EFS war gegenüber der Zeitung zu keiner Stellungnahme bereit.

Aus Sicht des Anwalts gehen die Urteile über den Einzelfall hinaus und "könnten unter Umständen auch anderen Betroffenen helfen". Ähnlich sieht das Kleinanlegervertreter Wilhelm Rasinger, der den OLG-Entscheid als "mutiges Urteil" bezeichnete. "Das gibt allen Auftrieb, die bei der Beratung ganz gezielt einseitig informiert wurden", sagte er den "SN". Auch Margit Handschmann von der Arbeiterkammer (AK) glaubt, dass der Spruch des OLG "ausstrahlen wird auf ähnlich gelagerte Verfahren." Selbiges hofft Peter Kolba, Chefjurist des Vereins für Konsumenteninformation (VKI), der bereits zwei Musterprozesse gegen EFS angestrengt hat. Die Meinl Bank sieht sich durch den OLG-Spruch in ihrer Rechtsansicht, dass die Meinl Bank nicht die richtige Adressatin für "solche Klagen" sei, bestätigt.

(APA/Red)

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