KommAustria hat am Dienstag das Prüfergebnis veröffentlicht. In der Serie kommt die Boutique "Null Acht Fünfzehn" vor, die es in Wien tatsächlich gibt.
Verstößt die ORF-Serie "Vorstadtweiber" gegen Werbebestimmungen? Dieser Frage ist die Medienbehörde KommAustria nachgegangen. Hintergrund waren Aufnahmen in der Döblinger Boutique "08/15", die in der Serie unter dem Namen "Null Acht Fünfzehn" einen zentralen Handlungsort darstellt. Der Medienbehörde zufolge liegt keine unerlaube Werbung vor.
Der ORF konnte glaubhaft und schlüssig darlegen, dass die von ihm beauftragte Filmproduktionsfirma das Geschäft zu marktüblichen Konditionen für die Dreharbeiten angemietet hatte. Aus den vorgelegten vertraglichen Vereinbarungen ergibt sich kein Verdacht, dass dem ORF oder der Produktionsfirma Vorteile im Zusammenhang mit der Verwendung der Boutique als Drehort eingeräumt worden wären oder dass der ORF oder die Produktionsfirma eine Verpflichtung zu Gegenleistungen eingegangen wären.
Darüber hinaus stellt die KommAustria fest, dass sich ein etwaiger Wiedererkennungswert wohl bestenfalls für Zuseher mit sehr guten Ortskenntnissen in Wien, jedoch nicht für die überwiegende Mehrheit der österreichischen Zuschauer einstellen wird, auch wenn der Name des Geschäftes nur oberflächlich abgeändert wurde.
''Die Vorstadtweiber''
Daher geht die KommAustria davon aus, dass im Fall der "Boutique Null Acht Fünfzehn" kein Verstoß gegen die Werbebestimmungen des ORF-Gesetzes vorliegt und hat insoweit von weiteren Verfahrensschritten Abstand genommen.
In der ORF-Serie kommt die Boutique "08/15" vor, die es in Döbling tatsächlich gibt. Der ORF wehrt sich gegen den Vorwurf unerlaubter Produktplatzierung.
Die laut ORF-Fernsehdirektorin Kathrin Zechner "qualitativ hochwertige" Serie fuhr zum Auftakt eine gute Quote ein. Auf Twitter war hingegen "Fremdschämen" angesagt.
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