Nach Tierschützerprozess: Balluch klagt die Republik

Martin Balluch durfte im Mai 2011 (Bild) als freier Mann das Gericht verlassen.
Martin Balluch durfte im Mai 2011 (Bild) als freier Mann das Gericht verlassen.APA/ANDREAS PESSENLEHNER
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Der im viel kritisierten Tierschützer-Prozess freigesprochene Aktivist Martin Balluch begehrt zirka 600.000 Euro Schadenersatz.

Wien. Das im Landesgericht Wiener Neustadt abgehandelte Monsterverfahren gegen 13 Tierschützer könnte die Republik noch teuer zu stehen kommen. Der viel kritisierte Prozess endete mit glatten Freisprüchen. Für die größte Aufregung hatte der (vom Gesetzgeber für den Kampf gegen die Mafia geschaffene) Anklagepunkt „Kriminelle Organisation" gesorgt. Hauptangeklagter war der Obmann des Vereins gegen Tierfabriken (VgT), Martin Balluch (49). Sein Freispruch wurde mittlerweile rechtskräftig - darauf aufbauend bittet Balluch nun den Staat zur Kasse.

In einer der „Presse" exklusiv vorliegenden Klage (Amtshaftung) beantragt Balluch beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien ein Urteil - mit diesem soll nun die beklagte Partei, also die Republik Österreich (vertreten durch die Finanzprokuratur), zu einer Schadenersatzzahlung gezwungen werden: Exakt 580.716,17 Euro möchte Balluch haben. Plus Zinsen.

Nur 27.000 Euro bekommen

Zusätzlich klagt er auf „Feststellung", dass die Republik „für sämtliche vorhersehbare oder nicht vorhersehbare Spät- und Dauerfolgen" haftet, die Balluch aus dem Tierschützerverfahren entstanden sind. Dieses Begehen bewertet der Kläger mit 10.000 Euro, wonach der gesamte Streitwert fast 600.000 Euro ausmacht.

Im April dieses Jahres hatte Balluch 1,1 Millionen Euro von der Finanzprokuratur gefordert und nur knapp 27.000 Euro erhalten. Das Geld war für die ungerechtfertigte U-Haft (Dauer: 105 Tage), Verdienstentgang und einen kleinen Teil der Verteidigungskosten geflossen. Nun will der Tierrechtsaktivist seine Forderung eben am Klagsweg geltend machen. Er rückt jedoch von der ursprünglichen Millionenforderung ab.

Die Gründe für die Zuerkennung des geforderten Betrags liegen laut Balluch vor allem im Verhalten der Polizei: „Die mit den Ermittlungen (...) beauftragten Beamten des Innenministeriums, Bundeskriminalamt, (...) haben durch rechtswidrige und schuldhafte Zurückhaltung von wesentlichen Ermittlungsschritten einen Schaden herbeigeführt, nämlich die Einleitung des Strafverfahrens (...) samt Zwangsmaßnahmen gegen den Kläger (...)."

Als größter Fehler gilt laut Klage der Umstand, dass der 96 Seite lange Bericht einer verdeckten Ermittlerin von der Polizei zurückgehalten wurde. Die Beamtin gab sich als „Danielle Durand" aus und soll sogar mit einem der verfolgten Tierschützer ein sexuelles Verhältnis eingegangen sein. Wäre der Bericht zum Gerichtsakt gekommen, hätte dies Balluch klar entlastet.

Nun heißt es warten. Erstens auf das Urteil über die Klage. Zweitens: Bei fünf der 13 freigesprochenen Tierschützern wurde eine Wiederholung des Prozesses angeordnet. Allerdings: Der Mafia-Paragraf ist vom Tisch. Nun geht es um Delikte wie Sachbeschädigung oder Nötigung. Diese zweite Runde wird aber erst im Jahr 2014 eingeläutet.

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