Haftunfähiger Kinderschänder: Neues Gutachten

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Symbolbild: Gefängnis.(c) Www.BilderBox.com (Www.BilderBox.com)
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Eine "organisch bedingte Persönlichkeitsstörung" ist der Grund für die Haftunfähigkeit des Wiener Neustädter Kinderschänders, der trotz rechtskräftiger Verurteilung wieder zugeschlagen haben soll.

Ein einschlägig vorbestrafter WienerNeustädter steht im Verdacht, Kinderpornos angefertigt zu haben (DiePresse.com berichtete). Trotz Verurteilung war der Mann wegen sexuellen Missbrauchs auf freiem Fuß, bis er am 4. Mai wegen ähnlicher lautender Vorwürfe festgenommen wurde. Ein Sachverständiger hatte ihm Haftunfähigkeit attestiert.

Wegen der aktuellen Verdachtsmomente soll ein neuerliches Gutachten klären, ob nun Haftfähigkeit gegeben ist. Das sagte Hans Barwitzius, Sprecher des Landesgerichts WienerNeustadt, am Dienstag zur APA.

Nicht wegen seiner Klaustrophobie, sondern wegen einer "organisch bedingten Persönlichkeitsstörung" ist der Niederösterreicher für haftunfähig erklärt worden, sagte Barwitzius. Zuletzt wurde das im Jänner durch einen Sachverständigen bestätigt.

Möglichkeit einer Ersatzhaft

Ist ein Strafvollzug aufgrund einer Krankheit nicht möglich, besteht rechtlich die Möglichkeit, den Antritt aufzuschieben, sagt der Wiener Strafrechtsprofessor Helmut Fuchs. Und zwar so lange, bis eine Besserung oder Heilung eintritt. Im Fall einer Klaustrophobie sei der Vollzug in herkömmlichen Hafträumen nicht möglich.

Bei gefährlichen Personen, was im Fall von sexuellem Missbrauch gegeben sein dürfte, bestünde aber die Möglichkeit einer Ersatzhaft, etwa in einer Krankenanstalt, wo die Person überwacht werde. "Ob eine solche Gefährlichkeit vorliegt, müssen Sachverständige klären", meinte Fuchs.

Nächste Haftprüfung am 20. Mai

Gleiches gelte für die Untersuchungshaft. Laut Fuchs dürfe es nicht sein, dass jemand etwa mit Klaustrophobie in U-Haft sitzt, wenn es dadurch zu einer Gefährdung oder zu einer Verschlimmerung des Gesundheitszustandes des Häftlings kommen kann. Es gelte dann, die U-Haft wie bei der Ersatzhaft in einem Krankenhaus anzupassen.

Die nächste Haftprüfung für den 46-jährigen WienerNeustädter steht am 20. Mai an.

(APA)

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