Sollten unter den Kölner Tätern Asylwerber sein, seien Ausweisungen "denkbar", sagt der deutsche Justizminister.
Der deutsche Justizminister Heiko Mass hält es für möglich, dass Täter der sexuellen Übergriffe auf Frauen in der Silvesternacht aus Deutschland ausgewiesen werden können - falls sie Asylwerber sind. „Wer glaubt, sich bei uns über Recht und Gesetz stellen zu können, der muss bestraft werden, völlig egal, woher er kommt“, sagte Maas den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Asylsuchende könnten auch während eines laufenden Asylverfahrens bei einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr ausgewiesen werden, sagte er.
Über die Höhe von Strafen hätten zwar die Gerichte zu entscheiden. "Aber: ein solches Strafmaß ist bei Sexualdelikten absolut möglich. Ausweisungen wären insofern durchaus denkbar." Maas sagte zudem, wenn sich eintausend Menschen zu einer enthemmten Horde zusammenfänden und das offenbar auch so geplant gewesen war, "dann ist das nicht weniger als ein zeitweiliger Zivilisationsbruch". Nie wieder dürften Menschen solchen zügellosen Massen schutzlos ausgeliefert sein.
De Maiziere: Gesetzesänderung möglich
Innenminister Thomas de Maiziere hatte zuvor erklärt, die Genfer Flüchtlingskonvention mache bei Abschiebungen strenge Vorgaben. In Deutschland gelte bisher die Regel, dass sich erst eine Haftstrafe von drei Jahren auf ein Asylverfahren auswirke. Deshalb müsse darüber geredet werden, "ob das nicht geändert werden muss".
In der Silvesternacht hatten sich der Polizei zufolge in Köln rund 1000 Männern auf dem Bahnhofsvorplatz versammelt, viele davon aggressiv und betrunken. Aus kleineren Gruppen heraus sollen dann Frauen bedroht und bestohlen sowie sexuell angegriffen worden sein. Am Mittwoch hatte die Polizei erklärt, die ersten drei Tatverdächtigen seien identifiziert worden. Zwei von ihnen sitzen in Untersuchungshaft. Auch aus anderen Städten waren ähnliche Übergriffe gemeldet worden.
(APA/Reuters)