Fall Bakary J.: Gutachter soll Schadenersatz klären

Archivbild: Bakary J. nach der Mishandlung durch Polizisten
Archivbild: Bakary J. nach der Mishandlung durch PolizistenAPA
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2006 wurde Bakary J. von Polizisten gefoltert. 110.000 Euro hat er bereits bekommen. Er will mehr Geld und eine monatliche Rente. Die erste Tagsatzung fand am Dienstag statt.

Am heutigen Dienstag startete am Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien der Prozess um Schadenersatz für das Folteropfer Bakary J. Der Gambier war im Jahr 2006 Jahren nach einem gescheiterten Abschiebeversuch von vier Wiener Polizisten in einer Lagerhalle schwer misshandelt worden. J.'s Anwalt hat Anfang des Jahres Amtshaftungsklage gegen die Republik Österreich eingebracht.

Das Gericht hat am Dienstag bei der ersten Tagsatzung einen medizinischen Sachverständigen bestellt, von dem abhängen wird J. eine finanzielle Wiedergutmachung erhält, die über die 110.000 Euro hinausreicht, die ihm die Finanzprokuratur bereits zugestanden hat. Der gebürtige Gambier hat einen Schadenersatz von zusätzlichen 384.000 Euro geltend gemacht. Außerdem begehrt er eine monatliche Rente von 1000 Euro brutto.

Ob diese Forderungen zurecht bestehen, muss Norbert Loimer, praktischer Arzt und Facharzt für Psychiatrie und Neurologie, klären. Er wurde bei der ersten Tagsatzung im Gericht zum Gutachter bestimmt. Loimer soll den mittlerweile 41-jährigen Kläger, der inzwischen einen regulären Aufenthaltstitel besitzt, auf seinen aktuellen körperlichen und psychischen Zustand untersuchen und feststellen, ob infolge der erlittenen Misshandlungen Dauerfolgen und eine allfällige berufliche Beeinträchtigung gegeben sind. Das Verfahren wurde bis zum Vorliegen der Expertise auf unbestimmte Zeit vertagt.

Drei Polizisten verurteilt und entlassen

Die Polizeibeamten waren im April 2006 vom Straflandesgericht wegen Quälens eines Gefangenen rechtskräftig verurteilt worden, wobei die verhängten Strafen - dreimal acht Monate, einmal sechs Monate - auf Bewährung ausgesprochen wurden und damit äußerst mild ausfielen. Die drei unmittelbaren Täter wurden erst im April 2012 aus dem Polizeidienst entlassen, der vierte, der "Aufpasserdienste" versehen hatte, ist nach wie vor bei der Polizei tätig.

(Red./APA)

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