Sobotka: Obergrenze nun doch zur Hälfte erreicht

Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP)
Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) (c) APA (HERBERT PFARRHOFER)
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Wann wird die Maximalzahl an Asylwerbern erreicht? Das Innenministerium präsentierte dazu nun neue Zahlen: In diesem Jahr wurden 18.950 Asylverfahren begonnen.

37.500 - das ist die Obergrenze für Asylwerber in diesem Jahr. Doch wann ist dieser Maximalwert erreicht? Welche Flüchtlinge werden miteinberechnet? Darüber war sich die Regierung in den vergangenen Tagen nicht einig. Mehrere Zahlen kursierten.

Am Donnerstag präsentierte nun Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) eine aktuelle Bilanz. Und er erklärte die Berechnungen seines Ministeriums. Für die Obergrenze sind nun alle Asylverfahren, die in diesem Jahr beginnen oder begonnen haben, relevant. Wurde ein Asylantrag im Vorjahr gestellt, das Verfahren aber erst 2016 gestartet, wird dieser Asylwerber auch in den Berechnungen für die Obergrenze mit einkalkuliert.

Insgesamt wurden bisher in diesem Jahr also 18.950 Verfahren begonnen. Damit ist in den ersten fünf Monaten die Hälfte der Obergrenze von 2016 erreicht. 

Der jüngste Konflikt der Koalition hatte sich an Aussagen von Kanzler Christian Kern (SPÖ) nach dem Ministerrat entzündet. Der Regierungschef hatte einerseits - versehentlich - statt von 37.500 Asylanträgen von "Asylberechtigten" gesprochen und andererseits unter Berufung auf Zahlen des Innenressorts von 11.000 Anträgen gesprochen, während man bisher von 22.000 ausgegangen war.

Die Unterscheidung rührt daher, dass heuer zwar (mit Stichtag 29. Mai) 22.300 Asylanträge eingetroffen sind, davon aber nur 12.261 zum Verfahren zugelassen wurden. Der Rest fällt nämlich auf so genannte Dublin-Fälle (hier ist ein anderer Staat für den Flüchtling zuständig) sowie auf Fälle, wo noch Altersfeststellungen vorgenommen werden - oder auch Causen, wo die Asylwerber bereits in andere Länder überstellt werden könnten.

Wenn Österreich (doch) Dublin-Fälle behandelt

Dass Sobotka nicht von 12.261 für die Obergrenze relevanten Fällen ausgeht, rührt daher, dass es auch noch Anträge aus dem Jahr 2015 gibt, die erst heuer zugelassen wurden, konkret 6689. Somit kommt man eben auf die 18.950 Anträge. Der Innenminister sieht damit alle Unschärfen ausgeräumt. Er werde diese Zahlen auch im nächsten Ministerrat referieren. Das Bundeskanzleramt gab bereits am Donnerstag an, dass man den Zahlen des Innenressorts vertraue - und auch nichts gegen diese Art der Berechnung habe.

Allerdings sind auch diese Zahlen mit Vorsicht zu genießen. Denn von den 6200 Dublin-Fällen dürften etliche nach einem halben Jahr dann doch von Österreich behandelt werden müssen, da eine Überstellung in das theoretisch zuständige Land nicht möglich ist. Alleine für Ungarn, in das aktuell nicht abgeschoben wird, gäbe es knapp 4400 Fingerprint-Treffer, die das Nachbarland als Staat der ersten Registrierung eigentlich für das Verfahren zuständig machen würden.

Sobotka drängt auf Notverordnung

Sobotka drängte einmal mehr darauf, die Vorbereitungen für die Notverordnung, mit der das Stellen von Asylanträgen in Österreich erheblich erschwert wird, voranzutreiben. Geht es nach ihm, könnte sie noch vor dem Sommer, spätestens aber im September dem Hauptausschuss des Nationalrats vorgelegt werden, mit dem Einvernehmen erzielt werden muss. Dass es die Verordnung braucht, steht für den Minister außer Diskussion, solle diese doch dazu dienen, dass die Obergrenze gar nicht erst erreicht wird. Unternehme man nichts, würden schon im Herbst die 37.500 Anträge eingelangt sein.

Sobotka drängte außerdem einmal mehr darauf, auf europäischer Ebene wieder Abschiebungen nach Griechenland und Ungarn zu ermöglichen. Dass dorthin nach europäischen Gerichtsurteilen bzw. Beschlüssen nicht überstellt werden dürfe, sehr wohl aber in die Türkei, verstehe wohl niemand. Für Griechenland werden derzeit nicht einmal Dublin-Verfahren eröffnet. Dabei wäre das Land für gut 4800 in Österreich relevante Fälle theoretisch zuständig.

(APA/red.)

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