FMA verbietet private Kreditplattform in Österreich

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Die Finanzmarktaufsicht hat den Betrieb von "bankless-life.at" untersagt. Der privaten Kreditplattform fehlt nämlich die nötige Konzession zur Vermittlung von Kreditgeschäften.

Österreichs Finanzmarktaufsicht FMA hat dem Verein „Nick2Nick“ den Betrieb der Kreditvermittlungsplattform www.bankless-life.at untersagt. Denn der Verein hat keine Konzession für die Vermittlung von Krediten, wie sie aber auch für die Vermittlung zwischen Privatpersonen nötig wäre. Außerdem fehlen die Konzessionen für

  • Erbringung des Girogeschäftes
  • Einlagengeschäft und
  • Zahlungsgeschäft

Es konnte überdies
auch nicht die Gewerbeberechtigung zur Kreditvermittlung beigebracht werden.

Ein entsprechender Bescheid sei bereits am 22. Dezember ergangen, teilte die FMA am Donnerstag mit. Sollten weiter Geschäfte getätigt werden, droht eine Verwaltungsstrafe.

Verein kündigt Beschwerden an

Der Verein Nick2Nick kündigte als Reaktion an, gegen das Verbot Beschwerde beim Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof einzubringen. Konkret soll klargestellt werden, ob überhaupt eine FMA-Konzession notwendig sei.

In einer Aussendung klagt der Verein, dass er vom Verbot von bankless life.at aus den Medien erfahren habe. In der gleichen Aussendung führt er aber den von der FMA im Dezember zugestellten Bescheid an: "Diese Verantwortlichkeit und das Selbstbewusstsein von Menschen, auch in finanzieller
Hinsicht, stösst, gerade im regulierten Österreich, natürlich negativ auf und soll unterbunden
werden. Am einfachsten von staatlichen Institutionen per Bescheid, mit Androhung von
Zwangsstrafen, ohne ordentliche Rechtsmittel und mit 1-Woche-Frist (FMA)."

Insgesamt sieht der Verein den FMA-Bescheid als "Schuss vor den Bug, aber noch kein Urteil".

Kreditvergabe unter Freunden

Ziel der Plattform war es, dass Privatpersonen untereinander Kredite vergeben. Interessenten geben online bekannt, wofür sie wieviel Geld brauchen und schlagen Zinshöhe und Laufzeit vor. Kreditnehmer und -geber kennen voneinander nur Nicknamen, Alter, Beruf und Bundesland. Alle Beteiligten unterschreiben aber einen Darlehensvertrag, um den sich ein Wirtschaftstreuhänder kümmert. Wer ins Geschäft kommen will, muss eine Haushaltsrechnung erstellen und dem Verein Lohnzettel und eine Ausweiskopie übermitteln. Mitglieder können sich über bankless-life.at nur Geld leihen, wenn die Kreditrate den vom Verein festgelegten monatlich frei verfügbaren Betrag nicht übersteigt.

Grauzone seit der Gründung

Rechtlich bewegen sich Kreditvermittlungsplattformen oft in der Grauzone. In Österreich definiert das Bankwesengesetz das Kreditgeschäft als Sache von Banken. Wer gewerblich - also zumindest mehr als einmal - einen Kredit gewährt, braucht dafür eine Konzession. Auch die Vermittlung von Krediten ist an sich ein Bankgeschäft. Daneben gibt es aber einige Gewerbescheine, die zur Kreditvermittlung berechtigen. Ab wann der Geldverleih gewerblich ist, ist im Einzelfall zu prüfen.

(ebl)

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