Nationalbank: Privilegien bis in den Tod

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Auch Nationalbank-Mitarbeiter müssen irgendwann sterben. Sie erhalten dafür allerdings drei Monatsgehälter.

Die Regierung hat heute bekanntgegeben, wie sie die Luxuspensionen der ehemaligen Nationalbankmitarbeiter eingrenzen will. Doch nicht nur bei den Ruhebezügen von bis zu 32.000 Euro brutto im Monat setzt die Kritik des Rechnungshofes an.

Die Kontrolleure haben aufgedeckt, dass Notenbanker bzw. deren Erben im Todesfall ein Anrecht auf drei Monatsbezüge (inklusive ausbezahlter Boni) haben. Damit soll den Notenbankern "ein würdiges Begräbnis" ermöglicht werden. Im Durchschnitt soll das die Notenbank pro Sterbefall etwa 20.000 Euro kosten, berichtet der "Standard".

Das "Sterbequartal", wie der Bezug intern heißt, bekommen allerdings nicht nur amtierende Notenbanker. Jene OeNB-Pensionisten, die unter das Dienstrecht I (ausgelaufen 1993) und das Dienstrecht II (ausgelaufen 1997) fallen, befinden sich - wie auch Beamte - nur in "Ruhestand" und sind damit rechtlich weiter Dienstnehmer der Nationalbank.

(Red.)

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