Oberlandesgericht Wien: "Kornspitz" ist kein Markenname

Das umstrittene Ding: Der Kornspitz.
Das umstrittene Ding: Der Kornspitz.(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Die Konsumenten würden den Begriff "als Gattungsbezeichnung für eine bestimmte Art von Gebäck verstehen", begründet das Gericht.

Der Begriff "Kornspitz" ist laut Oberlandesgericht Wien kein Markenname. Der Inhaber - die Firma Backaldrin mit Sitz in Asten in Oberösterreich - will das aber nicht hinnehmen und den Gang zum Obersten Gerichtshof antreten, wie das "Neue Volksblatt" in seiner Mittwoch-Ausgabe berichtet. Zuvor hatte bereits das Patentamt der vom Mitbewerber Pfahnl beantragten Löschung des Markennamens stattgegeben. Pfahnl argumentierte damit, dass Verbraucher unter „Kornspitz" ein Gebäck aus dunklem Mehl, das an den Enden spitz zuläuft, aber keine Marke verstehen.

Laut Oberlandesgericht Wien verstehen die Verbraucher den Begriff Kornspitz "nicht mehr als Hinweis auf ein bestimmtes Unternehmen, sondern als Gattungsbezeichnung für eine bestimmte Art von Gebäck", erklärte Gerichtssprecher Reinhard Hinger der Zeitung.

Rechtsmittel beim Obersten Gerichtshof

Backaldrin-Geschäftsführer Wolfgang Mayer kündigte an, Rechtsmittel beim Obersten Gerichtshof einzulegen. Bis zu einer oberstgerichtlichen Entscheidung bleibe Kornspitz in Österreich eine eingetragene Marke und die Bezeichnung dürfe nur mit Zustimmung von Backaldrin verwendet werden.

Der Fall landete beim OLG Wien , nachdem zuvor der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in einem Urteil festgehalten hatte, dass die Marke Kornspitz für verfallen erklärt werden könne (C-409/12). Voraussetzung wäre, dass der Verlust der Unterscheidungskraft als Marke für das Produkt auf das Verhalten oder die Untätigkeit des Markeninhabers Backaldrin zurückzuführen sei.

Anders verhält es sich bei der Backmischung Kornspitz, die von Backaldrin an die Bäcker geliefert wird. Hier sind die Bäcker die Kunden – und diese würden sehr wohl eine Beziehung zwischen der Backmischung und Backaldrin herstellen. Daher sei hier weiterhin Markenschutz gegeben.

(APA/Red.)

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