Ryanair-Manager im Visier des Staatsanwalts in Deutschland

October 26 2016 Berlin Germany FILE Passengers board a Ryanair flight in Berlin s Schonfeld i
October 26 2016 Berlin Germany FILE Passengers board a Ryanair flight in Berlin s Schonfeld i(c) imago/ZUMA Press (imago stock&people)
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Die Behörde ermittelt wegen des Verdachts der Anstiftung zur Scheinselbstständigkeit. Bisher wurden nur die Piloten und ihre Steuerberater als Verdächtige geführt.

Manager der Fluggesellschaft Ryanair stehen im Verdacht, Piloten zur Scheinselbstständigkeit angestiftet zu haben. Die Staatsanwaltschaft Koblenz bestätigte am Donnerstag, dass nunmehr auch gegen vier Verantwortliche des irischen Billigfliegers wegen des "Verdachts auf Anstiftung zum Vorenthalt und Veruntreuung von Arbeitsentgelt und der Lohnsteuerhinterziehung" ermittelt wird.

Die Recherchen waren von WDR, NDR und Süddeutscher Zeitung begonnen worden. Einer der Manager habe das Unternehmen zwischenzeitlich verlassen. Bisher wurden in dem 2011 begonnenen Ermittlungsverfahren rund 820 Piloten, ihre Steuerberater sowie Beschäftigte zweier britischer Personaldienstleister als Beschuldigte geführt, wie ein Justizsprecher weiter bestätigte. Mit ersten Anklagen sei noch in diesem Jahr zu rechnen.

Vertragsmuster ein Indiz für Anstiftung?

Ryanair selbst teilte mit, dass man von Ermittlungen gegen Angestellte der Gesellschaft nichts wisse. Das Unternehmen selbst sei nicht Gegenstand der Ermittlungen und halte seine Beschäftigten zur Einhaltung der Vorschriften an. Die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit wirft Ryanair seit längerem vor, mit scheinselbstständigen Vertragspiloten illegal Kosten einzusparen.

Die Ermittler gehen inzwischen davon aus, dass das komplexe Beschäftigungssystem mit selbstständigen Piloten in den Cockpits von Ryanair selbst angeschoben worden sein könnte. Die Piloten sollen zur Gründung eigener Kleingesellschaften angehalten worden sein, die ihre Arbeitskraft über Dienstleister an Ryanair verkauften. Den Medienberichten zufolge hat einer der beschuldigten Dienstleister von Ryanair-Anweisungen berichtet, Verträge nach einem festgelegten Vertragsmuster zu verwenden. Auch seien zur Abwicklung bestimmte Steuerkanzleien "vorgeschlagen" worden.

(APA/dpa)

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