ÖBB: Steuernachzahlung wegen Freifahrten

Fahrkartenautomat, Fahrscheinautomat, Fahrschein, Fahrkarte, Ticket, �BB, VOR, Verkehr Foto: Clemens
Fahrkartenautomat, Fahrscheinautomat, Fahrschein, Fahrkarte, Ticket, �BB, VOR, Verkehr Foto: Clemens(c) (Fabry Clemens)
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Freifahrten für Eisenbahner sind künftig nur für Mitarbeiter der "ÖBB Personenverkehr" möglich. Alle anderen müssen sie als Sachbezug versteuern, auf sie verzichten - oder die Pendlerpauschale verlieren.

Das Finanzamt fordert von den ÖBB die Nachzahlung von Steuern und Sozialversicherungsabgaben. Denn Freifahrten für Eisenbahner und deren Familien sowie von rund 89.000 Pensionisten wurden in den vergangenen vier Jahren nicht ordnungsgemäß als Sachbezug versteuert.

Freifahrt nur für Personenverkehr

Grund ist die Bahnreform aus dem Jahr 2005. Denn seit der stehen steuerlich begünstigte Gratistickets nur den Mitarbeitern der "Personenverkehrs AG" zu. Mitarbeiter der anderen ÖBB-Gesellschaften müssen die Tickets ebenso als Sachbezug versteuern wie alle anderen Unternehmen. Zum Beispiel sind auch Firmenautos als Sachbezug lohnsteuerpflichtig.

Versteuern oder aufgeben

Das Finanzamt schlägt der ÖBB drei Möglichkeiten vor, wie Mitarbeiter künftig mit den Freifahrten umgehen können:

  • Ganz normal als Sachbezug versteuern
    Basis der Berechnung wäre der Verkaufspreis zwischen 1260 Euro bei Senioren- und 2640 für Familien-Jahreskarten anzusetzen.
  • Nachweisen, dass nur Dienstfahrten vorgenommen werden.
    Hier würden die Karten wie "Werksfahrten" zwischen Wohn- und Dienstort behandelt. Dadurch würden die Mitarbeiter aber ihre Pendlerpauschale verlieren.
  • Auf die Freifahrten verzichten

200 Mio. Euro realistische Rückstellung

Das Finanzamt bemängelte die Freifahrten bereits im Sommer 2009. War damals aber noch von 80 Millionen Euro die Rede, so könnten nun bis zu 400 Millionen Euro Nachzahlung auf die ÖBB zukommen. Bei der Bahn geht man aber von einer "realistischen Rückstellung" dafür von 200 Millionen Euro aus, wie das "Format" berichtet.

(Red.)

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