Fall Grasser: CA Immo will 200 Mio. Euro Schadenersatz

Causa Buwog 200MillionenKlage gegen
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Die CA Immo hat sich dem Buwog-Verfahren als Privatbeteiligte angeschlossen. Sie unterlag im Bieterprozess dem Immofinanz-Konsortium.

Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (ÖVP) und die anderen Beschuldigten in der Causa Buwog sind nun auch mit einer Schadenersatzforderung der CA Immo konfrontiert, die im Privatisierungsverfahren der Bundeswohnungen dem Immofinanz-Konsortium knapp unterlegen war. Die CA Immobilien Anlagen AG (CA Immo) hat sich dem Strafverfahren als Privatbeteiligte angeschlossen, berichtet die Wiener Wochenzeitung "Falter" in ihrer morgen Mittwoch erscheinenden Ausgabe. . 

Die CA Immo macht gegenüber dem Gericht einen Schaden von "zumindest 200 Mio. Euro" geltend, der aus den strafrechtlich relevanten Handlungen der Beschuldigten in der Buwog-Causa entstanden sei. Dies geht aus dem ergänzenden Schriftsatz zum Privatbeteiligtenanschluss hervor, der dem "Falter" vorliegt und der Austria Presse Agentur zur Einsicht übermittelt wurde. 

Laut "Falter" fordert die CA Immo das Geld für "entgangenen Gewinn" und Beraterkosten. Bei der Privatisierung der staatlichen Bundeswohnungen im Jahr 2004 flossen während Grassers Amtszeit heikle Informationen: Das Immofinanz-Konsortium, das den Zuschlag erhielt, soll Hinweise zu den finanziellen Möglichkeiten des Mitbewerbers CA-Immo bekommen und daraufhin im Endspurt sein Angebot nachgebessert haben.

10 Mio. Euro für Hochegger und Meischberger

Überbracht wurde die Information vom Lobbyisten Peter Hochegger, der sie vom Grasser-Trauzeugen Walter Meischberger bekommen hatte. Hochegger und Meischberger erhielten von der siegreichen Immofinanz fast zehn Millionen Euro Provision, das Geld floss unversteuert nach Zypern und letztlich auf drei Konten in Liechtenstein. Den Verdacht, dass Grasser entscheidende Informationen aus dem Privatisierungsverfahren gegen Schmiergeld für seine Freunde und Geschäftspartner und möglicherweise auch für ihn weitergegeben habe, hat dieser stets entschieden zurückgewiesen.

"Wir haben das Verfahren von Beginn an verfolgt und alle möglichen Rechtsschritte gemacht. Nun haben wir uns im Strafverfahren als Privatbeteiligte angeschlossen, um die Interessen unserer Aktionäre zu wahren", sagte eine Sprecherin der CA Immo.

Grassers Anwalt Manfred Ainedter sieht in dem Vorgehen der CA Immo "nichts Außergewöhnliches". "Würden sie ernsthaft an einen Erfolg glauben, hätten sie eine zivilrechtliche Klage eingebracht, das ist aber mit einem enormen Kostenrisiko verbunden", hieß es aus der Kanzlei Ainedter & Ainedter am Dienstagabend.

Bewegung in Causa um "Schwiergermutter-Geld"

Neben der Schadenersatzforderung muss sich Grasser auch mit steuerlichen Fragen auseinandersetzen: Die Kriminalpolizei eröffne nun eine neue Front im Finanzstrafverfahren gegen den Ex-Finanzminister wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung, so der "Falter". Untersucht wird die Versteuerung der unterjährigen Gewinne auf jenem Konto, auf das Grasser 500.000 Euro seiner Schwiegermutter eingezahlt haben will. Mit dem Geld wurden bei Aktiendeals unterjährige Gewinne von 65.000 Euro erwirtschaftet. Nun gehe es um die Frage, wer diese Gewinne versteuern hätte müssen.

Grassers Schwiegermutter Marina Giori-Lhota erklärte der Tiroler Finanzbehörde, sie sei nicht wirtschaftlich Berechtigte des Geldes gewesen (mehr dazu ...). Grasser selber hat laut "Falter" diese Gewinne offenbar nicht versteuert und auf seine Schwiegermutter verwiesen. Grassers Anwalt betonte, alles sei korrekt versteuert worden. Für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung.

(APA)

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