Nachlese Am siebenten Prozesstag gegen den Grazer Amokfahrer Alen R. wurden zwei Gutachten erörtert. Psychiater Jürgen Müller hält R. für nicht zurechnungsfähig, Manfred Walzl ist anderer Meinung.
Seit vergangener Woche steht der 27-Jährige Alen R. in Graz vor Gericht. Weil gegen ihn keine Anklage, sondern aufgrund seiner Unzurechnungsfähigkeit nur ein Antrag auf Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingebracht worden ist, wird er als "Betroffener" und nicht als "Angeklagter" geführt. Die Geschworenen müssen damit vor allem über die Zurechnungsfähigkeit des Betroffenen entscheiden.
Am Mittwoch wurden die Gutachten der Psychiater Jürgen Müller (er hält Alen R. für nicht zurechnungsfähig) und Manfred Walzl (er hält Alen R. für zurechnungsfähig) erörtert.
Rückblick:
- Am ersten Verhandlungstag gab sich R. höflich, bot aber immer wieder verschiedene Varianten des Geschehens an. Zu den Aussagen der Zeugen meinte er nur: "Ich bin selbst Opfer." Mehr ...
- Am zweiten Verhandlungstag waren Gutachter aus dem Bereich Toxikologie, Verkehrstechnik und Gerichtsmedizin am Wort. Danach schilderten Zeugen die Amokfahrt. Mehr ...
- Am dritten, und vierten Verhandlungstag schilderten weitere Zeugen - teils unter Tränen - die dramatischen Ereignisse vom 20. Juni 2015.
- Am fünften Verhandlungstag stufte der Sachverständige Peter Hofmann Alen R. als nicht zurechnungsfähig. Mehr ...
- Am sechsten Verhandlungstag waren weitere Opfer, die Ex-Frau des Amokfahrers und Ärzte, die R. im Gefängnis behandelt haben, geladen. Mehr ...
- Die Amokfahrt: Der 27-jährige Alen R. raste am 20. Juni 2015 mit einem Geländewagen unter anderem durch die Fußgängerzone in der Herrengasse. Drei Menschen waren sofort tot, mehr als 100 Personen wurden teilweise beim Flüchten vor dem Fahrzeug verletzt.
(Red.)