Easyjet führt das Ranking bei Flugverspätungen an

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DEU Deutschland Berlin 25 03 2019 Flughafen Berlin Tegel Airport TXL EDDT Reger Betrieb auimago images / Arnulf Hettrich
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Auch bei den Annullierungen ist der britische Billigflieger vorne. Die heimische Austrian Airlines kann in beiden Rankings ebenfalls Plätze unter den Top 10 vorweisen.

Für 2019 wird ein turbulenter Flugsommer prognostiziert: Die Gründe sind etwa Fluglotsenmangel, Tarifkonflikte und Kapazitätsengpässe bei höherem Flugaufkommen. Die meisten Verspätungen sowie Annullierungen (397) wies in den vergangenen 30 Tagen die Airline Easyjet auf, berichtete das Verbraucherschutzportal FairPlane am Dienstag in einer Aussendung.

Auf Platz zwei folgte auch bei den Annullierungen die Lufthansa mit 363. Bei den Annullierungen belegten die Fluglinien HOP!, Flybe, Wideroe und Austrian Airlines (210) die nächsthöheren Plätze.

easyJet widerspricht den Daten und Ergebnissen der Untersuchung durch FairPlane, da die zugrunde liegenden Zahlen ungenau sind. Im Zeitraum vom 15. Juni bis 15 Juli seien 90 Prozent der Flüge von easyJet  innerhalb einer Stunde nach der geplanten Ankunftszeit gelandet. Eine Reihe von Faktoren außerhalb deren Kontrolle führe zu Verspätungen und Flugstreichungen, teilt das Unternehmen mit. Die Überlastung des Luftraums nehme weiter zu und die große Mehrheit der annullierten Flüge haben ihre Ursachen in Restriktionen durch die Flugsicherung oder Engpässen an den Flughäfen, so easyJet. 

Ab einer Wartezeit von mehr als zwei Stunden auf den Abflug muss die Fluglinie den Passagieren im Rahmen der "Betreuungsleistungen" Speisen und Getränke zur Verfügung stellen (Telefonat, Fax oder E-Mail, ebenso Hotelübernachtung bei langer Verzögerung des Abflugs), betonte FairPlane. Erhält man keine Gutscheine von der Fluglinie, sollen die Belege für diese Ausgaben aufbewahrt und das Geld von der Fluglinie eingefordert werden. Bei Annullierung eines Fluges haben Passagiere Anspruch auf Ersatzbeförderung oder Rückerstattung der Ticketkosten. Werden Passagiere weniger als 14 Tage vor Reiseantritt von der Annullierung ihrer Flüge informiert, kann zusätzlich auch ein Anspruch auf Ausgleichsleistung (250 bis 600 Euro) bestehen.

(APA)

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